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Sächsisches Kulturraumgesetz verlängert
Kulturstolz in Sachsen
Dresden, 8. November 2007. Wie der Theaterkanal mit Berufung auf die Nachrichtenagentur ddp meldet, hat der sächsische Landtag am Mittwoch das Kulturraumgesetz einstimmig bis 2011 verlängert. Allerdings muss das Gesetz noch an die Neugliederung von Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Verwaltungsreform angepasst werden.
Das in Deutschland einzigartige Kulturraumgesetz – es wurde in Sachsen 1993 eingeführt – regelt die Finanzierung kultureller Einrichtungen durch Landkreise und Städte. Nur in Sachsen ist es bisher gelungen, das jeweilige Umland an der Finanzierung von Museen, Orchestern und Theatern in den städtischen Ober- und Unterzentren zu beteiligen. Und nur durch diese solidarische Finanzierung, in der auch wohlhabendere Umlandgemeinden für jenes Angebot mit aufkommen, das ihre BürgerInnen nutzen, konnten desaströse Unterfinanzierungen wie etwa in der Theaterlandschaft des Nachbarlandes Thüringen in Sachsen vermieden werden.
( jnm)
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