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Schneller Arbeitslosengeld für Schauspieler:innen
29. November 2022. Die Anwartschaftszeit zum Bezug von Arbeitslosengeld I für kurzfristig beschäftigte Schauspieler:innen soll dauerhaft gesetzlich verkürzt werden. Das meldet heute unter anderem der WDR unter Berufung auf den Bundesverband Schauspie (BFFS). Die verkürzte Anwartschaftszeit stand bislang nur provisorisch im Gesetz, soll nach dem Willen der deutschen Ampelkoalition aber ab Januar dauerhaft fixiert werden.
Der BFFS erklärt auf seiner Website: "Arbeitslosengeld 1 kann auch dann gewährt werden, wenn jemand in den letzten zweieinhalb Jahren statt zwölf nur sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Doch auf diese verkürzte Anwartschaftszeit kann sich nur berufen, wer die meisten Sozialversicherungstage aus Engagements, die nicht länger als 14 Wochen dauerten, gesammelt hat, und das jährliche Arbeitsentgelt nicht über der Grenze von derzeit 59.220 Euro lag."
(WDR / BFFS / jeb)
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