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Deutscher Bühnenverein kritisiert Gesetzentwurf zur Tarifeinheit
Die Dynamik der Partikularinteressen
10. Dezember 2014. Der Deutsche Bühnenverein kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit als "konfliktträchtig und nicht praktikabel". "Ein Gesetz, das der Herstellung des Betriebsfriedens dienen soll, wird sich als Ansporn zur Gewerkschaftskonkurrenz erweisen und viele Kulturbetriebe in Schwierigkeiten stürzen", prognostiziert der Bühnenverein im Anschluss an seine gestrige Verwaltungsratssitzung.
Die Dynamik der Partikularinteressen
10. Dezember 2014. Der Deutsche Bühnenverein kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit als "konfliktträchtig und nicht praktikabel". "Ein Gesetz, das der Herstellung des Betriebsfriedens dienen soll, wird sich als Ansporn zur Gewerkschaftskonkurrenz erweisen und viele Kulturbetriebe in Schwierigkeiten stürzen", prognostiziert der Bühnenverein im Anschluss an seine gestrige Verwaltungsratssitzung.
Der Bühnenverein fordert die Bundesregierung auf, das Gesetzesprojekt zurückzustellen und u.a. schärfere Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Streiks zu schaffen, damit Partikularinteressen nicht ganze Betriebe lahmlegen. Außerdem sollte verhindert werden, "dass geltende Flächentarifverträge nicht durch lokale Aktivitäten einzelner Gewerkschaften ausgehöhlt werden".
Unübersichtliche Tarifsituation befürchtet
In der online veröffentlichten Pressemitteilung des Bühnenvereins heißt es dazu ausführlicher: "In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass im Betrieb die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern einer Beschäftigtengruppe das Sagen hat. Alle anderen Gewerkschaften hätten nach dem Gesetzentwurf jeweils das Recht, die Tarifverträge der stärksten Gewerkschaften nachzuzeichnen, wenn sie in der gleichen Beschäftigtengruppe eines Betriebs weniger Mitglieder haben. An den 142 öffentlich getragenen Theatern und Orchestern sind als Künstlergewerkschaften die Deutsche Orchestervereinigung (DOV), die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) aktiv, für die nichtkünstlerischen Mitarbeiter die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Da es in Theatern und Orchestern sehr arbeitsteilig zugeht und die Mehrheitsverhältnisse in jedem Betrieb anders sind, entstünde im Fall des Inkrafttretens des Gesetzes eine unübersichtliche Tarifsituation. Chor, Orchester, Schauspieler, Sänger, Tänzer, Dramaturgen, Techniker, Verwaltungsangestellte und viele mehr könnten in Zukunft über ihre Gewerkschaften in einzelnen Betrieben eigene Tarifverträge verlangen. Dadurch könnten die Tarifregelungen von Betrieb zu Betrieb völlig unterschiedlich ausfallen. Das konterkariert die Tarifpolitik des Bühnenvereins und der Künstlergewerkschaften der vergangenen Jahre, die darauf angelegt war, den Tarifpluralismus zu beenden und die Anzahl der von den Theatern und Orchestern angewandten Tarifregelungen zu reduzieren und zu vereinfachen."
(Deutscher Bühnenverein / chr)
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Am besten hätte das Arbeitsministerium v o r der Tat Rat gehalten.