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Mehr Geld für Projekte mit Geflüchteten in Berlin
Teilhabe fördern
Berlin, 30. Januar 2017. Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung wird auf Initiative von Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Kultursenator Dr. Klaus Lederer um 750.000 Euro erhöht. Das teilt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit. Damit stehen 2017 nun 2,75 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Sockelbetrag mit Sondermitteln von 2 auf 2,5 Millionen Euro erhöht.
Teilhabe fördern
Berlin, 30. Januar 2017. Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung wird auf Initiative von Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Kultursenator Dr. Klaus Lederer um 750.000 Euro erhöht. Das teilt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit. Damit stehen 2017 nun 2,75 Millionen Euro zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Sockelbetrag mit Sondermitteln von 2 auf 2,5 Millionen Euro erhöht.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres betont in der Pressemitteilung, dass auf diese Weise Projekte besondere Berücksichtigung finden, die der strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung Rechnung tragen. "Durch die höhere Aufstockung im Jahr 2017 können sowohl mehr stadtweite als auch mehr kiezbezogene Projekte bewilligt werden." Kultursenator Klaus Lederer sagt: "Durch die zusätzlichen Mittel im Jahr 2017 leisten wir unseren Beitrag, Ankommen und Teilhabe zu erleichtern."
Drei Fördersäulen
Der Projektfonds Kulturelle Bildung fördert künstlerisch-kulturelle Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre. Als besonders wichtig wird dabei die aktive Teilhabe der Teilnehmenden erachtet. Um den Projektfonds "diversitätsorientiert", wie es heißt, weiterzuentwickeln, kooperiert die Geschäftsstelle des Projektfonds seit einem Jahr mit der AKOMA Bildung & Kultur und den Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie.
Anträge können im Rahmen von drei Fördersäulen gestellt werden: Fördersäule 1 für innovative Projekte bis 20.000 Euro, Fördersäule 2 für stadtweite Projekte mit höherer Fördersumme, Fördersäule 3 für bezirkliche Projekte bis 3.000 Euro. Die Projekte müssen nach dem Berliner Tandemmodell von Kunst- und Kultureinrichtungen oder auch Einzelpersonen mit Bildungs- oder Jugendpartnern gemeinsam entwickelt werden. Über die eingereichten Anträge entscheidet ein Beirat auf Grundlage der Voten einer Jury aus Expertinnen und Experten. Fristen für Anträge, die Förderrichtlinien, das Online-Antragsformular sowie weitere Informationen auf www.kubinaut.de
(sik)
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