Kurz gefragt

Flutungen im Theater

16. April 2024. In der Reihe "kurz gefragt" kommen Expert:innen für Sachfragen zu Wort. Vor einiger Zeit erklärte uns Wesko Rohde von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft, warum es im Theater so häufig zu Wasserschäden durch Brandschutzanlagen kommt. Ein Update vor dem Hintergrund der jüngsten Havarie im Berliner Ensemble.

Von Wesko Rohde

Wasserschäden durch Brandschutz: Fragen eines lesenden Laien
Naja, nicht nur die Theaterleute verzweifeln. Das Publikum auch. Und vor allem der Steuerzahler. - Würde sowas in "der" "freien" Wirtschaft passieren, würden Köpfe rollen (wenigstens Bauernopfer).

Fragen, die sich mir beim alljährlich irgendwo auftauchenden Sprinklermillionenschaden stellen:

1) Höre ich davon nur aus Theatern? Oder sind Bibliotheken, Museen, Skatklubs, Regierungs- und Parlamentssitze, Firmenzentralen genauso betroffen? Wird da anders verfahren?
2) Warum ist heutzutage die Sensorik derart "dumm"? Geht da nicht was mit Bilderkennung, IR-Kameras, ausgefeilten Rauchdetektoren, die nur smart gekoppelt anschlagen? (Wenn nicht, müsste das doch eine schöne kapitalistische Marktnische sein.)
3) Warum muss bei einem "Fehlalarm" minutenlang das Wasser rauschen? Kann man das nicht händisch unterbrechen? - Da sind doch wenigstens ein Feuerwehrmann (hin und wieder auch mal eine: -frau; aber darum geht es gerade nicht) im Publikum. Und es gibt jemandem am Inspizierendenpult. Und es gibt einen Bühnenmeister. Und eine Intendanzvertreterin. Was machen die denn, während pro laufender Minute eine Million Euro Schaden (meine Daumenregel; nicht verbindlich) anfällt. - Haben die Angst, dass sie haftbar gemacht werden, wenn sie den Hauptregler zudrehen und dann doch das Theater abfackelt? (In Kopenhagen und Paris brannten Börse und Kathedrale im Zuge von Baumaßnahmen.)
4) Warum wird nicht durch die (schlecht eingestellte) Brandmeldeanlage ein akustisches und visuelles Signal ausgelöst, das erst nach - sagen wir - 60 Sekunden die Sprinkler startet, sofern kein Autorisierter das quittiert? Also 60 Sekunden, in denen mehrere Menschen gegenprüfen können (Fehler 1. und 2. Ordnung!) und die Automatismen unterbrechen können. Und wenn da eben manuell nicht reagiert wird (oder der technische Alarm durch einen Menschen bestätigt wird), dann regnet es eben los. 60 Sekunden, in denen ein potentielles Feuer sich natürlich ausbreiten kann. Bei schwer entflammbaren Bühnenbildteilen aber eine vertretbare Zeit, wenn man damit technische Fehlalarme verhindert, oder?

Fragen eines lesenden Laien.
Wasserschäden durch Brandschutz: Es dauert
Naja, wenn völlig unerwartet und ungeplant die Sprinkleranlage los geht, muss ja erstmal jemand zum Haupthahn um das Wasser abzudrehen. Der befindet sich selten direkt neben dem Inspizientenpult sondern zB irgendwo unter der Bühnenebene und da steht nun mal nicht 24/7 einfach mal jemand daneben. Es kann also das ein oder andere Minütchen dauern und jede einzelne Minute kann enormen Schaden anrichten.
Wasserschäden durch Brandschutz: Rechnung
@2: Valider Hinweis, besten Dank. Ihre Hinweise beherzigend würde ich als Rechnungshof den Politikern folgende sehr sehr grobe Versicherungsrechnung vorlegen. Mittlerer Schaden pro Havarie: 1 Million Euro. Auftrittshäufigkeit pro Haus: 1x in 100 Jahren. Rechnerische Schadenshöhe pro Jahr: 10000 Euro. Und die kann man ja in ein Fernregelventil stecken. (Ich weiß, sowas kostet etwas mehr, aber die Rechnung oben ist ja auch gutmütig.) - Es ist ja nicht so, dass Stadtwerke, Industrieunternehmen und andere Profis (mit Brandschutzanforderungen) alle ihre Armaturen von Hand stellen. Dort hat man in den Regel ebenfalls keine "paar Minütchen" um in die Unterbühnen zu klettern. Jedenfalls nicht, wenn solche Schadenshöhen aufgerufen sind. - Ich sage das alles mit dem Vorbehalt des fehlenden tiefen technischen Einblicks in die Spezifika der Theater, aber mit ausreichend viel Kenntnis der übrigen Welt.
Wasserschäden durch Brandschutz: Abschaltung
Lieber #1,

hier:

https://bvpi.de/fachinfo-bibliothek/pi-artikel/PI_2019_54_55/PI55_Brandschutz_Arnhold.pdf

steht bei der automatischen Sprühwasserlöschanlage nach
VdS 2109: 2018-01: "* die Abschaltung der automatischen Auslösung nach § 36 Abs. 2 MVStättVo ist danach nicht zulässig"
Wasserschäden durch Brandschutz: Sachlage
@4: Allerbesten Dank für die Konkretisierung. -- Wenn man in die Fassung der MVStättVo von 2005 bzw. 2010 schaut, dann ist die Sachlage vor noch gar nicht allzulanger Zeit deutlich ander.

***
(2) Die Automatik der Sprühwasserlöschanlage kann während der Dauer der Anwesenheit der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik abgeschaltet werden.
(3) Die automatische Brandmeldeanlage kann abgeschaltet werden, soweit dies in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat.
***

https://bauministerkonferenz.de/Dokumente/42317255.pdf

Ich kann nicht im Einzelnen nachvollziehen, warum wann welche Änderung vollzogen wurde, aber offenbar sind praktikable Handhabungen nicht vollkommen ausgeschlossen bzw. waren bis vor Kurzem sogar gängige Praxis.

Auf Seite 4 (bzw. 38) des von Ihnen verlinkten Berichts ist eine schöne (sicherlich nicht vollaktuelle) Aufstellung von Wasserschäden durch Sprühwasserlöschanlagen. In nur einem Fall lag ein tatsächlicher Brand vor. Hier komme ich auf meinen Hinweis zu Fehlern 1. und 2. Art zurück (false positives = sinnloser Wasserschaden // und: false negatives = nicht gelöschtes Feuer). Hier scheint die Parametrierung im Großen und Ganzen suboptimal.
Wasserschäden durch Brandschutz: Völliges Rätsel
Lieber Hans Zisch,

zu Ihrem #5, nun sind wir beide (so vermute ich jedenfalls) nicht vom Fach, wissen also nicht, ob wir mit unserer herbeirecherchierten Vermutung richtig liegen, dass
es derzeit gesetzlich verboten sein könnte, automatische Sprühwasserlöschanlagen nach VdS 2109: 2018-01 manuell abzuschalten, ohne Ausnahme?
Dass also z.B. Oliver Reese oder seine Vertretung bzw. die Technische Leitung am Abend oder sogar die Vertreter*innen der anwesenden Feuerwehr sich strafbar gemacht hätten, hätten sie eingegriffen und das Wasser abgeschaltet (wenn das überhaupt technisch möglich gewesen wäre)?

Ich frage mich, angesichts Ihres Hinweises auf frühere Fassungen der Versammlungsstättenverordnung: Ist denn konkret etwas passiert, das diese (von uns vermutete) Gesetzesänderung ausgelöst hat? Hat irgendwo jemand z.B. eine Sprühwasserlöschanlage zu früh manuell abgestellt?
Oder wie kam es zu dieser Gesetzesänderung?

Hier würde ich mich sehr freuen, wenn von Seiten Wesko Rohdes bzw. von nachtkritik noch geupdated werden könnte.

Und: Ist angesichts der Geschehnisse am BE und auch anderswo und angesichts dessen, was jemand vom Fach, Wesko Rohde, in diesem Nachtkritik Beitrag ausführt, nicht wirklich dringend nötig, die derzeitige Gesetzeslage zu überprüfen?
Wasserschäden durch Brandschutz: Sehr kurze Antwort
Solche Initiativen/Verschärfungen gehen (fast) nie von Theatern oder Theaterleuten aus und haben auch aktuell selten einen begründeten Anlass, den man nachvollziehen kann. In den Gremien sitzen nur selten Fachleute, aber oft Sicherheitsfachleute oder Vertreter der Firmen, die ein gesondertes Sicherheitsinteresse generieren. Kein anderes Land in Europa hat automatische Löschanlagen. Die Schutzziele beschäftigen sich mit den Menschen.
Die Gremien sind langsam, Fachleute scheitern an den Klippen der langen Gesprächsintervalle oder der offenen Ablehnung, die man dort erfährt. Das öffentliche Interesse ist gering. Man nimmt es immer mit Bestürzung zur Kenntnis.

Die Anlagen dürfen abgeschaltet werden, wenn es vorstellungsbedingt notwendig ist, wenn also ein Bühnennebel beispielsweise die Anlage auslösen könnte und die Feuerwehr- sprich Brandsicherheitswache im Haus ist und die vermeintliche (Sicherheits-) Lücke kompensiert.
Das ist die kurze verständliche Fassung.
Außerhalb der Zeiten und auch während der Proben bleibt für gewöhnlich die Anlage scharf.

Automatische Löschanlagen haben kurze Wartungs- und Prüfintervalle. Da geht es auch um Geld. Der Einbau lohnt sich mehrfach.
Öffentlich wird mit großen Aufwand eine Gefahr oder ein Risiko beschrieben, dass es nicht gibt. Da kann sich jeder aber selbst ein Bild machen. Die Risikobereitschaft sinkt allgemein eher ab.

Ein aktuelles Beispiel bei dem ich mich aus der aktuellen Bühnentechnische Rundschau selbst zitiere sind „überwachungsbedürftige Anlagen“. Auch eine Initiative von völlig Fachfremden:

„Eine letzte Initiative beschäftigt sich aktuell damit, die sicheren und gut betreuten Maschinerien der Bühnentechnik zu „überwachungsbedürftigen Anlagen“ zu erklären – wie Aufzüge an Flughäfen. Das „Bedürfnis“ wird übrigens immer von Leuten festgestellt, die ein Theater nicht von innen kennen. Ein komplett funktionierendes System mit eigenen Sachverständigen und Experten würde abgeschafft werden. Es würden Theater mit einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung und längeren auch mehrmals jährlichen Schließzeiten wegen der „notwendigen“, aber eigentlich völlig unnötigen besonderen Prüfungen belastet werden. Um sich Aufträge zu sichern, ist manchen Institutionen jedes Mittel recht, auch das, mit falschen Informationen Gefahren und Sicherheitsrisiken zu generieren, wo keine sind. Wo sind denn die Kämpfer für die Vernunft? Wo sind die Stimmen, die sagen: „Es reicht!“

Die braucht man natürlich immer, sonst die Sorge wie in Faust II bei den Leuten:

In verwandelter Gestalt
üb’ ich grimmige Gewalt.
Auf den Pfaden, auf der Welle,
Ewig ängstlicher Geselle, * Stets gefunden, nie gesucht,
So geschmeichelt wie verflucht.
Wasserschäden durch Brandschutz: Nachfrage
Lieber Herr Rohde, haben Sie dank für Ihre Antwort.
Erlauben Sie eine Nachfrage:

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"Die Anlagen dürfen abgeschaltet werden, wenn es vorstellungsbedingt notwendig ist, wenn also ein Bühnennebel beispielsweise die Anlage auslösen könnte und die Feuerwehr- sprich Brandsicherheitswache im Haus ist und die vermeintliche (Sicherheits-) Lücke kompensiert.
Das ist die kurze verständliche Fassung.
Außerhalb der Zeiten und auch während der Proben bleibt für gewöhnlich die Anlage scharf. "

Und was ist, wenn fälschlicherweise eine Flutung ausgelöst wird, wie kürzlich im BE oder an diversen anderen Orten? ...siehe mein Kommentar mit Kurzrecherche #4 ("steht bei der automatischen Sprühwasserlöschanlage nach
VdS 2109: 2018-01: "* die Abschaltung der automatischen Auslösung nach § 36 Abs. 2 MVStättVo ist danach nicht zulässig" "und die Antwort von Herrn Zisch #5....
Darf dann irgendwer (Intendant, Verantwortliche*r Bühnentechnik, Vorstellungsdienst-Feuerwehrmensch) die Flutung abschalten, oder muss man warten, bis die Anlage (laienhaft formuliert) "leergeregnet" ist?
Wasserschäden durch Brandschutz: Natürlich
Natürlich kann ausgeschaltet werden, wenn immer "leergeregnet" würde wären die Schäden noch viel größer.
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Kurz gefragt

Flutungen im Theater

16. April 2024. In der Reihe "kurz gefragt" kommen Expert:innen für Sachfragen zu Wort. Vor einiger Zeit erklärte uns Wesko Rohde von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft, warum es im Theater so häufig zu Wasserschäden durch Brandschutzanlagen kommt. Ein Update vor dem Hintergrund der jüngsten Havarie im Berliner Ensemble.

Von Wesko Rohde

Wasserschäden durch Brandschutz: Fragen eines lesenden Laien
Naja, nicht nur die Theaterleute verzweifeln. Das Publikum auch. Und vor allem der Steuerzahler. - Würde sowas in "der" "freien" Wirtschaft passieren, würden Köpfe rollen (wenigstens Bauernopfer).

Fragen, die sich mir beim alljährlich irgendwo auftauchenden Sprinklermillionenschaden stellen:

1) Höre ich davon nur aus Theatern? Oder sind Bibliotheken, Museen, Skatklubs, Regierungs- und Parlamentssitze, Firmenzentralen genauso betroffen? Wird da anders verfahren?
2) Warum ist heutzutage die Sensorik derart "dumm"? Geht da nicht was mit Bilderkennung, IR-Kameras, ausgefeilten Rauchdetektoren, die nur smart gekoppelt anschlagen? (Wenn nicht, müsste das doch eine schöne kapitalistische Marktnische sein.)
3) Warum muss bei einem "Fehlalarm" minutenlang das Wasser rauschen? Kann man das nicht händisch unterbrechen? - Da sind doch wenigstens ein Feuerwehrmann (hin und wieder auch mal eine: -frau; aber darum geht es gerade nicht) im Publikum. Und es gibt jemandem am Inspizierendenpult. Und es gibt einen Bühnenmeister. Und eine Intendanzvertreterin. Was machen die denn, während pro laufender Minute eine Million Euro Schaden (meine Daumenregel; nicht verbindlich) anfällt. - Haben die Angst, dass sie haftbar gemacht werden, wenn sie den Hauptregler zudrehen und dann doch das Theater abfackelt? (In Kopenhagen und Paris brannten Börse und Kathedrale im Zuge von Baumaßnahmen.)
4) Warum wird nicht durch die (schlecht eingestellte) Brandmeldeanlage ein akustisches und visuelles Signal ausgelöst, das erst nach - sagen wir - 60 Sekunden die Sprinkler startet, sofern kein Autorisierter das quittiert? Also 60 Sekunden, in denen mehrere Menschen gegenprüfen können (Fehler 1. und 2. Ordnung!) und die Automatismen unterbrechen können. Und wenn da eben manuell nicht reagiert wird (oder der technische Alarm durch einen Menschen bestätigt wird), dann regnet es eben los. 60 Sekunden, in denen ein potentielles Feuer sich natürlich ausbreiten kann. Bei schwer entflammbaren Bühnenbildteilen aber eine vertretbare Zeit, wenn man damit technische Fehlalarme verhindert, oder?

Fragen eines lesenden Laien.
Wasserschäden durch Brandschutz: Es dauert
Naja, wenn völlig unerwartet und ungeplant die Sprinkleranlage los geht, muss ja erstmal jemand zum Haupthahn um das Wasser abzudrehen. Der befindet sich selten direkt neben dem Inspizientenpult sondern zB irgendwo unter der Bühnenebene und da steht nun mal nicht 24/7 einfach mal jemand daneben. Es kann also das ein oder andere Minütchen dauern und jede einzelne Minute kann enormen Schaden anrichten.
Wasserschäden durch Brandschutz: Rechnung
@2: Valider Hinweis, besten Dank. Ihre Hinweise beherzigend würde ich als Rechnungshof den Politikern folgende sehr sehr grobe Versicherungsrechnung vorlegen. Mittlerer Schaden pro Havarie: 1 Million Euro. Auftrittshäufigkeit pro Haus: 1x in 100 Jahren. Rechnerische Schadenshöhe pro Jahr: 10000 Euro. Und die kann man ja in ein Fernregelventil stecken. (Ich weiß, sowas kostet etwas mehr, aber die Rechnung oben ist ja auch gutmütig.) - Es ist ja nicht so, dass Stadtwerke, Industrieunternehmen und andere Profis (mit Brandschutzanforderungen) alle ihre Armaturen von Hand stellen. Dort hat man in den Regel ebenfalls keine "paar Minütchen" um in die Unterbühnen zu klettern. Jedenfalls nicht, wenn solche Schadenshöhen aufgerufen sind. - Ich sage das alles mit dem Vorbehalt des fehlenden tiefen technischen Einblicks in die Spezifika der Theater, aber mit ausreichend viel Kenntnis der übrigen Welt.
Wasserschäden durch Brandschutz: Abschaltung
Lieber #1,

hier:

https://bvpi.de/fachinfo-bibliothek/pi-artikel/PI_2019_54_55/PI55_Brandschutz_Arnhold.pdf

steht bei der automatischen Sprühwasserlöschanlage nach
VdS 2109: 2018-01: "* die Abschaltung der automatischen Auslösung nach § 36 Abs. 2 MVStättVo ist danach nicht zulässig"
Wasserschäden durch Brandschutz: Sachlage
@4: Allerbesten Dank für die Konkretisierung. -- Wenn man in die Fassung der MVStättVo von 2005 bzw. 2010 schaut, dann ist die Sachlage vor noch gar nicht allzulanger Zeit deutlich ander.

***
(2) Die Automatik der Sprühwasserlöschanlage kann während der Dauer der Anwesenheit der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik abgeschaltet werden.
(3) Die automatische Brandmeldeanlage kann abgeschaltet werden, soweit dies in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat.
***

https://bauministerkonferenz.de/Dokumente/42317255.pdf

Ich kann nicht im Einzelnen nachvollziehen, warum wann welche Änderung vollzogen wurde, aber offenbar sind praktikable Handhabungen nicht vollkommen ausgeschlossen bzw. waren bis vor Kurzem sogar gängige Praxis.

Auf Seite 4 (bzw. 38) des von Ihnen verlinkten Berichts ist eine schöne (sicherlich nicht vollaktuelle) Aufstellung von Wasserschäden durch Sprühwasserlöschanlagen. In nur einem Fall lag ein tatsächlicher Brand vor. Hier komme ich auf meinen Hinweis zu Fehlern 1. und 2. Art zurück (false positives = sinnloser Wasserschaden // und: false negatives = nicht gelöschtes Feuer). Hier scheint die Parametrierung im Großen und Ganzen suboptimal.
Wasserschäden durch Brandschutz: Völliges Rätsel
Lieber Hans Zisch,

zu Ihrem #5, nun sind wir beide (so vermute ich jedenfalls) nicht vom Fach, wissen also nicht, ob wir mit unserer herbeirecherchierten Vermutung richtig liegen, dass
es derzeit gesetzlich verboten sein könnte, automatische Sprühwasserlöschanlagen nach VdS 2109: 2018-01 manuell abzuschalten, ohne Ausnahme?
Dass also z.B. Oliver Reese oder seine Vertretung bzw. die Technische Leitung am Abend oder sogar die Vertreter*innen der anwesenden Feuerwehr sich strafbar gemacht hätten, hätten sie eingegriffen und das Wasser abgeschaltet (wenn das überhaupt technisch möglich gewesen wäre)?

Ich frage mich, angesichts Ihres Hinweises auf frühere Fassungen der Versammlungsstättenverordnung: Ist denn konkret etwas passiert, das diese (von uns vermutete) Gesetzesänderung ausgelöst hat? Hat irgendwo jemand z.B. eine Sprühwasserlöschanlage zu früh manuell abgestellt?
Oder wie kam es zu dieser Gesetzesänderung?

Hier würde ich mich sehr freuen, wenn von Seiten Wesko Rohdes bzw. von nachtkritik noch geupdated werden könnte.

Und: Ist angesichts der Geschehnisse am BE und auch anderswo und angesichts dessen, was jemand vom Fach, Wesko Rohde, in diesem Nachtkritik Beitrag ausführt, nicht wirklich dringend nötig, die derzeitige Gesetzeslage zu überprüfen?
Wasserschäden durch Brandschutz: Sehr kurze Antwort
Solche Initiativen/Verschärfungen gehen (fast) nie von Theatern oder Theaterleuten aus und haben auch aktuell selten einen begründeten Anlass, den man nachvollziehen kann. In den Gremien sitzen nur selten Fachleute, aber oft Sicherheitsfachleute oder Vertreter der Firmen, die ein gesondertes Sicherheitsinteresse generieren. Kein anderes Land in Europa hat automatische Löschanlagen. Die Schutzziele beschäftigen sich mit den Menschen.
Die Gremien sind langsam, Fachleute scheitern an den Klippen der langen Gesprächsintervalle oder der offenen Ablehnung, die man dort erfährt. Das öffentliche Interesse ist gering. Man nimmt es immer mit Bestürzung zur Kenntnis.

Die Anlagen dürfen abgeschaltet werden, wenn es vorstellungsbedingt notwendig ist, wenn also ein Bühnennebel beispielsweise die Anlage auslösen könnte und die Feuerwehr- sprich Brandsicherheitswache im Haus ist und die vermeintliche (Sicherheits-) Lücke kompensiert.
Das ist die kurze verständliche Fassung.
Außerhalb der Zeiten und auch während der Proben bleibt für gewöhnlich die Anlage scharf.

Automatische Löschanlagen haben kurze Wartungs- und Prüfintervalle. Da geht es auch um Geld. Der Einbau lohnt sich mehrfach.
Öffentlich wird mit großen Aufwand eine Gefahr oder ein Risiko beschrieben, dass es nicht gibt. Da kann sich jeder aber selbst ein Bild machen. Die Risikobereitschaft sinkt allgemein eher ab.

Ein aktuelles Beispiel bei dem ich mich aus der aktuellen Bühnentechnische Rundschau selbst zitiere sind „überwachungsbedürftige Anlagen“. Auch eine Initiative von völlig Fachfremden:

„Eine letzte Initiative beschäftigt sich aktuell damit, die sicheren und gut betreuten Maschinerien der Bühnentechnik zu „überwachungsbedürftigen Anlagen“ zu erklären – wie Aufzüge an Flughäfen. Das „Bedürfnis“ wird übrigens immer von Leuten festgestellt, die ein Theater nicht von innen kennen. Ein komplett funktionierendes System mit eigenen Sachverständigen und Experten würde abgeschafft werden. Es würden Theater mit einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung und längeren auch mehrmals jährlichen Schließzeiten wegen der „notwendigen“, aber eigentlich völlig unnötigen besonderen Prüfungen belastet werden. Um sich Aufträge zu sichern, ist manchen Institutionen jedes Mittel recht, auch das, mit falschen Informationen Gefahren und Sicherheitsrisiken zu generieren, wo keine sind. Wo sind denn die Kämpfer für die Vernunft? Wo sind die Stimmen, die sagen: „Es reicht!“

Die braucht man natürlich immer, sonst die Sorge wie in Faust II bei den Leuten:

In verwandelter Gestalt
üb’ ich grimmige Gewalt.
Auf den Pfaden, auf der Welle,
Ewig ängstlicher Geselle, * Stets gefunden, nie gesucht,
So geschmeichelt wie verflucht.
Wasserschäden durch Brandschutz: Nachfrage
Lieber Herr Rohde, haben Sie dank für Ihre Antwort.
Erlauben Sie eine Nachfrage:

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"Die Anlagen dürfen abgeschaltet werden, wenn es vorstellungsbedingt notwendig ist, wenn also ein Bühnennebel beispielsweise die Anlage auslösen könnte und die Feuerwehr- sprich Brandsicherheitswache im Haus ist und die vermeintliche (Sicherheits-) Lücke kompensiert.
Das ist die kurze verständliche Fassung.
Außerhalb der Zeiten und auch während der Proben bleibt für gewöhnlich die Anlage scharf. "

Und was ist, wenn fälschlicherweise eine Flutung ausgelöst wird, wie kürzlich im BE oder an diversen anderen Orten? ...siehe mein Kommentar mit Kurzrecherche #4 ("steht bei der automatischen Sprühwasserlöschanlage nach
VdS 2109: 2018-01: "* die Abschaltung der automatischen Auslösung nach § 36 Abs. 2 MVStättVo ist danach nicht zulässig" "und die Antwort von Herrn Zisch #5....
Darf dann irgendwer (Intendant, Verantwortliche*r Bühnentechnik, Vorstellungsdienst-Feuerwehrmensch) die Flutung abschalten, oder muss man warten, bis die Anlage (laienhaft formuliert) "leergeregnet" ist?
Wasserschäden durch Brandschutz: Natürlich
Natürlich kann ausgeschaltet werden, wenn immer "leergeregnet" würde wären die Schäden noch viel größer.
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