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"Beschädigung von Kulturgut" – Anklage gegen Aktionskünstler Pawlenski
Anklage gegen Anklage
29. April 2016. Der russische Aktionskünstler Pjotr Pawlenski wird in Moskau wegen "Beschädigung von Kulturgut" angeklagt. Der Prozess gegen ihn begann am 28. April, seine Untersuchungshaft ist bis Oktober 2016 verlängert worden. Das meldet die Wiener Tageszeitung Der Standard. Pawlenski hatte im November 2015 die Tür der Zentrale des Inlandsgeheimdiensts FSB in Brand gesetzt. Er war daraufhin erst inhaftiert und dann im Januar 2016 in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden.
Pawlenskis Verteidigerin Olga Dinse hat dem Zeitungsbericht zufolge gegen die Anklage wegen "Beschädigung von Kulturgut", auf die bis zu drei Jahre Haft stehen können, folgendermaßen protestiert: "Die fragliche Tür sei erst 2008 in die Geheimdienstzentrale – die so genannte Lubjanka – eingesetzt worden und habe keinen kulturellen Wert." Die Verteidigung plane, so Der Standard, in dem Verfahren ehemalige Geheimdienstmitarbeiter als Zeugen vernehmen zu lassen. "Sie sollen berichten, was in dem berüchtigten Geheimdienst-Gebäude vor sich ging."
(Der Standard / sd)
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