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Corona-Notprogramm in Bayern: verlängert

Hilfen für Soloselbständige in Bayern

9. Februar 2021. Soloselbständige in Bayern aus dem Kunst- und Kulturbereich, die eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit ausüben (wie z.B. Journalist*innen, Autor*innen, Tänzer*innen, Tanzpädagog*innen und Choreograf*innen, Bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Theaterschaffende, Techniker*innen, Produktionsleiter*innen etc.) können bis zu 1.180 € monatliche Corona-Hilfe erhalten, rückwirkend für Oktober – Dezember 2020. Das teilt der Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) mit, der gleichzeitig auf die Deadline für dieses Programm am 31. 3. 2021 hinweist.

Die Antragstellung sei einfach und die Förderung lasse sich mit den außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes (November- und Dezemberhilfe) kombinieren. Es genüge die Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände als Nachweis, um antragsberechtigt zu sein – also beispielsweise auch eine Mitgliedschaft im BLZT.

 

Update

München, 12. Februar 2021. Wie der Bayerische Landesverband für zeitgenössischen Tanz in einer Presseaussendung mitteilt, wird das Corona-Hilfsprogramm für alle Soloselbständigen Künstler*innen und Kulturschaffenden in Bayern: Corona-Hilfsprogrammbis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das habe Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in seiner heutigen Regierungserklärung angekündigt. Demnach könnten Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 ab Ende Februar Anträge für eine Finanzhilfe von bis zu 1.180 € im Monat als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen.

Soloselbständige aus dem Kunst- und Kulturbereich, die eine künstlerische, publizistische oder kulturnahe Tätigkeit ausüben (wie z.B. Journalist*innen, Autor*innen, Tänzer*innen, Tanzpädagog*innen und Choreograf*innen, Bildende Künstler*innen, Musiker*innen, Theaterschaffende, Techniker*innen, Produktionsleiter*innen etc.) könnten darüber hinaus (siehe oben) noch bis zum 31. März rückwirkende Finanzhilfen für Oktober bis Dezember 2020 beantragen. Die Bayerische Soloselbständigenhilfe ist mit den Hilfsprogrammes des Bundes (z.B. sogenannte November- und Dezemberhilfe) kumulierbar.

Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 und für die Monate Januar bis Juni 2021 ab Ende Februar 2021 auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm ist unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu erreichen.

(BLZT / sle / jnm)

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Kommentare  
Notprogramm, Bayern: Verschobenes
Wenn es so weitergeht.... Verschiebung folgt auf Verschiebung....
mittlerweile betrifft das bald die nächsten 2 Spielzeiten..,
wäre es gut, wenn man diese monatlichen Coronahilfen für Soloselbstständige verlängern würde!
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