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GEMA gewinnt Klage gegen ChatGPT
11. November 2025. Der ChatGPT-Betreiber Open AI hat im Streit um die Nutzung von Songtexten eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hinnehmen müssen. Das melden der WDR, FAZ und andere Medien.
Das Landgericht München hat zugunsten der klagenden GEMA entschieden, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern Urheberrechte verletzt habe, weil sie Songtexte in Trainingsdaten des Chatbots ohne Genehmigung verwendet hatte. Damit ist jetzt klar, dass dies eine Verletzung des Urheberrechts bedeutet.
Keinen Erfolg hatte die GEMA hingegen mit dem Versuch, für ihre Mitglieder Ansprüche aus Persönlichkeitsrechten geltend zu machen. In dem Fall wiesen die Richter die Klage ab.
Dennoch ist die Entscheidung als ein Grundsatzurteil zu sehen, insbesondere weil es sich um das erste in Europa handelt, in einer Klage, die eine Verwertungsgesellschaft gegen einen der KI-Betreiber eingereicht hat. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Open AI kündigte an, weitere Schritte zu erwägen.
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Und natürlich ist das Eigeninteresse massiv.
Entsprechend hoch die Motivation . ;))
Freue mich darüber!!!