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Urteil: Berliner Gorki-Theater gehört der Sing-Akademie
In letzter Instanz
Berlin / Karlsruhe, 7. Dezember 2012. Die Berliner Sing-Akademie kann sich als Eigentümerin des Gebäudes des Berliner Maxim-Gorki-Theaters ins Grundbuch eintragen lassen. Wie die Berliner Zeitung meldet, hat dies der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe entschieden. Damit setzte sich die 1791 gegründete Laien-Chorvereinigung in letzter Instanz gegen das Land Berlin durch. Der Streitwert vor dem BGH lag bei mehr als sechs Millionen Euro.
In einer ersten Reaktion teilte Georg Castell, der Vorsitzende der Sing-Akademie zu Berlin, mit: "Die Sing-Akademie respektiert das Existenzrecht des Gorki-Theaters. Wir wollen, dass das
Gorki am Ort uneingeschränkt weiterspielen kann. Das Theater soll nicht das gleiche
Schicksal erleiden wie die Sing-Akademie selbst. Dazu haben wir dem Senat von Berlin
Vorschläge gemacht." Wie diese Vorschläge aussehen, wurde nicht mitgeteilt.
Das frühere Konzertgebäude der Sing-Akademie, Berlins ältester Konzertsaal, war im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt, danach aber als Theaterbau wiederhergestellt worden. Zu DDR-Zeiten war im November 1961 per Stempel in das Grundbuch eingetragen worden, dass das Grundstück "im Eigentum des Volkes" stehe.
Noch im Juli 2011 war die Sing-Akademie vor dem Berliner Kammergericht unterlegen mit der Begründung, dass die Chorvereinigung das Eigentum an dem Grundstück in der DDR durch Enteignung verloren habe. Dieser Auffassung widersprach nun der 5. Zivilsenat des BGH. "Die Sing-Akademie ist nicht enteignet worden", heißt es im Urteil. Die Chorvereinigung erwägt nun, vom Land Berlin eine "Nutzungsentschädigung" zu verlangen.
(Berliner Zeitung / geka)
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