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Zürich: Klage gegen Theater Neumarkt wird nicht verfolgt

5. Oktober 2024. Die Klage des schweizerisch-israelischen Schauspielers Yan Balistoy gegen das Theater Neumarkt Zürich wegen Diskriminierung wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Über die entsprechende "Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zürich", berichten verschiedene Medien, darunter die Neue Zürcher Zeitung.

Balistoy hatte im Juni dieses Jahres gegen den Aufsichtsrat und die Leitung des Theaters geklagt, weil er aufgrund seiner israelischen Herkunft nur in den Stücken am Haus besetzt werde, in denen nicht zugleich eine libanesische Schauspielerin des Ensembles auf der Bühne stehe. Ein Boykott-Gesetz im Libanon aus dem Jahr 1955 stellt sowohl persönliche als auch geschäftliche Kontakte zwischen Libanesen und Israelis unter Strafe. Unter anderem es Libanesen sogar untersagt, im Ausland mit Israeli zu sprechen. Dazu gehöre auch der gemeinsame öffentliche Auftritt an Veranstaltungen, wie die NZZ bereits im vergangenen Dezember dazu schrieb.

"Von Beginn des Konflikts weg ist unklar, ob es sich wirklich um Diskriminierung handelt, ob ein arbeitsrechtlicher Streit dahintersteckt", schreiben Michael von Ledebur und Isabel Heusser nun in der NZZ. Für die schon vor der Klage erfolgte Nichtverlängerung Balistoys hatte das Theater geltend gemacht, der Schauspieler habe sich "wiederholt nicht an die internen Abwesenheitsregelungen gehalten", heißt es in dem Text.

Die Staatsanwaltschaft kritisiere in ihrer Nichtanhandnahmeverfügung grundsätzlich die Unterwerfung des Theaters unter das antisemitische libanesische Gesetz, könne aber in dem vorliegenden Fall keine konkrete Diskriminierung erkennen. "Von Diskriminierung spreche man dann, wenn eine Personengruppe 'umfassend herabgesetzt' werde", schreibt die NZZ mit Bezug auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. "Es sei den Theaterverantwortlichen aber nie darum gegangen, Yan Balistoy als Juden herabzusetzen oder allgemein Juden als minderwertig darzustellen (...). Im Gegenteil hätten die Verantwortlichen ihn trotz den Bedenken der libanesischen Schauspielerin engagieren wollen." Der Schauspieler "habe vor der Unterzeichnung seines Vertrags vor Stellenantritt von der Regelung gewusst und diese akzeptiert", argumentiere die Staatsanwaltschaft.

Balistoys Anwalt kritisiere die Niederlegung des Verfahrens. Der Schauspieler habe Beschwerde beim Obergericht gegen die Nichtanhandnahmeverfügung eingereicht.

(NZZ / chr)

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Kommentare  
Neumarkt Zürich Klage: Grauselig
Es graust einen ja schon, wenn man das liest. Der Schauspieler musst auch noch unterschreiben, daß er die Gültigkeit des Gesetzes kennt, bevor er engagiert wurde? Trotzdem kann hier niemand etwas Diskriminierendes erkennen? Im Gegenteil, das Theater wird sogar noch dafür gelobt, den Mann "trotzdem" engagiert zu haben. Unglaublich!
Neumarkt Zürich Klage: Für mich unerträglich!
Für die systematische Diskriminierung spricht m. E. GANZ KLAR, daß das Gesetz theoretisch für alle!!! Schauspieler israelischer Herkunft gegolten hätte. Das Theater hat sich meinem Verständnis nach an ein libanesisches Boykottgesetz gehalten. Für mich unerträglich!

P. S.: in der "Tages Anzeiger" (CH) heisst es, daß die Gültigkeit des o. g. Gesetzes Herrn Balistoy erst! mitgeteilt worden sei, als ihm die Anstellung bereits zugesichert worden war.
Neumarkt Zürich Klage: Im Sinne der Hisbollah
Ich finde es auch schlimm, und meiner Meinung nach findet eindeutig Diskriminierung statt. Ein Theater betreibt Ungleichbehandlung bzw. Segregation (!) im Sinne der Hisbollah. Es trennt Menschen aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit oder Herkunft und verhindert dadurch deren Begegnung und Zusammenarbeit. Diskriminierend ist dieser Vorgang aus meiner Sicht, weil die eine Seite mit der Theaterleitung vermeintlich Absprachen in diese Richtung treffen konnte, oder wie es im Text heisst: "Bedenken" gegenüber der Theaterleitung formuliert hat, denen offenbar stattgegeben wurde - unglaublich! Damit wurden dann einseitig Segregation, partieller Ausschluss und räumliche Abtrennung beschlossen und im Vertragswerk niedergelegt. So stellt es sich mir dar, und ich finde: das ist antisemitische Ausgrenzung und Diskriminierung.
Neumarkt Zürich Klage: Unerträglich
Auch aus meiner Sicht:
Das Theater in der Schweiz!!! hat sich an ein libanesisches Boykottgesetz gehalten und durch
die Diskriminierung des Schauspielers hat es dieses rassistische Gesetz öffentlich verbreitet. Das ist auch für mich unerträglich!
Neumarkt Zürich Klage: Kommunikation
Weder würde ich dem Theater Antisemitismus unterstellen noch Herrn Balistoy ein Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom.
Das Hauptproblem hier ist die Kommunikation und das an einem Ort der eigentlich für das Gegenteil stehen sollte. Daran sollte das Haus dringend arbeiten.
Neumarkt Zürich Klage: Was vor anderem steht
Ich kenne mich zwar da nicht so aus, aber wie wäre es denn, wenn SchauspielerInnen gleich welcher Herkunft bei Einstellung in Kenntnis gesetzt würden, dass im Zweifelsfalle stets die Schweizerischen Gesetze gelten und nicht die ihres Herkunfsstaates? Dass demzufolge nach fachlichem Urteil und Leitungsentscheidung JEDER SchauspielerIn voll einsetzbar einer anderen Staatsangehörigkei eingestellt ist/werden kann und man sich dann als SchauspielerIn vorab entscheiden muss, ob man den Gesetzen der eigenen Staatsangehörigkeit primär folgen möchte oder primär den Gesetzen des realen Aufenthaltes? Müsste dann nicht in der Schweiz fachliche Gleichstellung noch VOR Antidiskriminierungs-Rechtslage und diese wiederum VOR libanesischer Boykott-Rechtslage gehen?
Neumarkt Zürich Klage: Schutz
Gibt es nicht etwas Ähnliches von Seiten der Ukraine? Wird hier nicht eher eine libanesische Schauspielerin geschützt? Antisemitismus kann ich auch hier nicht erkennen eher dessen Inflationierung. Nun, der Libanon wird ja gerade "befreit"...
Neumark Zürich Klage: Schutz?
Der nächste will dann nicht Queeren auf der Bühne stehen, der übernächste nicht mit Frauen. Schutz?
Neumark Zürich Klage: Take it or leave it
Zu #5,
In dem von #2 genannten Zeitung wird der Schauspieler auch mit der Mitteilung , daß er nach einem halben Jahr d. Ensemble informiert hätte, er fühle sich bei dem Arrangement nicht wohl. Es sei dann eine „thake it, or leave it“ Situation entstanden. Meiner Meinung nach wurde untereinander anscheinend durchaus kommuniziert. Mein Eindruck ist, der anderen Seite mit der Formulierung von “ Bedenken“ wurde stattgegeben.
Neumarkt Zürich Klage: Kommunikation von Besetzung
Unerträglicherweise stürzen sich un der Schweiz vor allem rechtspopulistische Politiker auf den Fall, um dem linken und „woken“ Theater Neumarkt und der schweizerischen Theaterszene ganz allgemein, eins auszuwischen. Auf Grund der Vorwürfe gegen das Neumarkt, gab es mehrere Vorstösse, die Subventionen zu kürzen oder ganz zu streichen, das Theater, mit anderen Worten, zu schliessen. Dabei treffen Balistoys Anschuldigungen ein Intendanzteam, welches sich ganz explizit dem Kampf gegen jede Form von Diskriminierung verschrieben hat und das Thema künstlerisch und mit Diskussionsformaten regelmässig öffentlich thematisiert. In einem Kommentar hier wird die mangelnde Kommunikation durch das Neumarkt Team kritisiert. Dabei liegt der Fehler allenfalls in einem zu transparenten, übereifrigen Kommunizieren. Welches andere Theater diskutiert die Besetzungen schon intern oder gar extern? Ein Ensemblemitglied hat kein Recht auf bestimmte Rollen (oder das gemeinsame Spiel mit bestimmten Kollegen, wie hier) und die Besetzungsentscheidungen sind oft heikel. Jemand ist zu jung oder zu alt für eine Rolle zu weiblich oder nicht weiblich genug, zu dick, kann nicht Dialekt oder ein Gastregisseur mag jemanden besser als jemand anderes. Das hat per se eine diskriminierende Komponente in dem Sinne, das Äusserlichkeiten entscheiden können. Andererseits geht es nicht um verschiedene Löhne und eine Besetzung ist nicht nur von Vorteil, sondern auch Arbeit ohne zusätzlicher Bezahlung. Ich vermute, im Bewusstsein dieser Problematik, hat das Neumarkt mit dem Ensemble und Balistoy offen darüber gesprochen und sich dabei angreifbar gemacht. Wäre Balistoy und seine Kollegin einfach nicht gemeinsam auf dem Besetzungszettel aufgetaucht, das wäre möglicherweise nicht einmal aufgefallen, geschweige denn, je zur Diskussion geworden. Gemäss der Schweizer Medien wurde er ja nicht weniger als seine Kollegen besetzt. Man kann auch den durchaus alltäglichen Fall nehmen, dass eine junge Darstellerin im Vertrauen der Dramaturgie mitteilt, dass sie mit einem bestimmt Kollegen nicht besetzt werden möchte, da sie sich durch ihn, ohne konkrete Vorkommnisse, bedrängt fühlt. Eventuell nimmt das Theater darauf Rücksicht oder auch nicht. Es würde das aber nie öffentlich oder intern kommunizieren. Der Shit Storm und die Anschuldigungen, die sich daraus ergeben könnten, sind offensichtlich. Genauso ein international tätiger Konzern, der Verhandlungsteams für, sagen wir mal, saudische Kunden zusammenstellt. Da werden nur Männer ausgewählt, aus der ätzenden kulturellen Konstellation, das Saudis tendenziell (das gilt natürlich nicht für alle) Frauen nicht als gleichwertig und somit auch nicht als ernsthafte Verhandlungspartner(innen) akzeptieren. Müssen sich diese Betriebe ebenfalls vorwerfen lassen, auf Grund saudischer Empfindlichkeiten Mitarbeiterinnen zu diskriminieren? Nicht, dass ich das je gehört oder gelesen hätte. Die betroffenen Betriebe werden aber natürlich auch auf die Erfahrung und das Verhandlungsgeschick der Verhandlungsdelegation, sicher aber nicht auf deren Geschlecht verweisen. Geschickte Kommunikation eben.
Neumarkt Zürich Klage: Unpassend
Zu #10, es geht m. E. bei dem Fall von Herrn Balistoy und seiner Beschwerde beim Obergericht darum, daß ein libanesisches Boykottgesetz und auch ein rassistisches Gesetz gegolten hätte. Ihr Beispiel bzgl. Saudis finde ich völlig unpassend und führt aus meiner Sicht am eigentlichen Thema vorbei.
Neumarkt Zürich Klage: Relativierung
zu #10: Sie geben sich alle Mühe, den Vorgang zu relativieren, aber ein "einfach-so-auf-dem-Besetzungszettel-Auftauchen" ist keine zeitgemäße Besetzungs-Praxis - das wissen Sie doch besser, oder? Und selbstverständlich würde eine derart kontroverse Frage intern diskutiert und in der Folge auch mit dem Ensemble über das Thema kommuniziert. Ethnische Zugehörigkeit mit persönlicher "Bedrängung" gleichzusetzen finde ich ziemlich fragwürdig und als Vergleich mindestens so schief wie das Beispiel der Verhandlungsgespräche mit "saudischen Kunden" auf Konzernebene. Dass eine Besetzung an sich "nicht nur von Vorteil" ist, lässt sich auch schwerlich verallgemeinern, oder?
Neumarkt Zürich Klage: Besetzungsfragen
Bei allem Respekt, ohne Vergleiche (auch wenn meine zugegebenermaßen nicht besonders gut sind) geht das nicht. Wie sonst soll sich zeigen, ob eine Diskriminierung vorliegt oder nicht? Diskriminierung bezieht sich ja nicht auf eine grundsätzlich schlechte Behandlung, das ist für viele Menschen, gerade auch für Schauspieler:innen, leider beruflicher Alltag. Diskriminierung bedeutet, jemand wird schlechter behandelt als andere in der selben Situation. Da wird die Frage der Rollenverteilung im Theater wichtig. Was können Schauspieler:innen verlangen und wie weit müssen sie die Entscheidungen ungefragt akzeptieren? In meiner langjährigen Praxis ist mir kein Haus begegnet, welche das Besetzen offen diskutierte. Das ist viel zu heikel. Es geht um berufliche Vor- und Nachteile, aber auch um Empfindlichkeiten und Vorlieben. Wer kann welche Partie spielen? Wem wird ein tolles Drehangebot durch ein unwesentliche Rolle versaut? Wer muss, wer darf mit welchem Regieteam arbeiten, bei wem landet die unangenehme Nacktszene und wer "kann gut" mit wem und wer nicht? Dann ist nicht mal unbedingt klar, was von Vorteil ist. Manche Schauspieler:innen lieben lange Monologe, andere hassen sie. Ich hab wiederholt Klagen von Ensemblemitglieder gehört, dass sie zu viel besetzt werden, dass sie fast jeden Abend auf der Bühne stehen müssen. So wie mir (an einem grossen Haus) auch mal ein Schauspieler begegnet ist, welcher eine ganze Spielzeit keine einzige Produktion hatte. Bei vollem Lohn und der Verpflichtung, jederzeit für eine mögliche Umbesetzung zur Verfügung zu stehen. Damit müssen Ensemblemitglieder offensichtlich leben, ganz unabhängig davon, ob das gut ist oder nicht.
Neumarkt Zürich Klage: Schlimme Praxis
Es tut mir leid, aber sie lavieren sich aus dem Thema heraus und vergleichen Äpfel mit Birnen: Was hat ein libanesischen Gesetz in einem Vertrag in der Schweiz zu suchen? Dass Menschen aus verschiedensten Gründen nicht miteinander können, ist eine banale Feststellung. Und dass eine Leitung versucht, betreffende Menschen nicht zusammen zu besetzen, versteht sich von selbst. Wenn es denn geht. Aber das ganze in einen Vertrag hinein zu schreiben, ist ein ganz anderer Vorgang. Stellen sie sich vor, jemand möchte seine Religion für sich behalten und bekommt einen derartigen Vertrag vorgesetzt. Wie soll sich der Mensch verhalten? Was sind die Folgen? Muss er dann Strafe fürchten, weil er mit der Schauspielerin gearbeitet hat, aber seine religion verschwiegen hat? Das ist doch absurd.
Und zu ihrem Argument mit den saudischen Firmen: Selbstverständlich ist diese vorgehensweise diskriminierend und sexistisch! Sie ist absolut nicht in Ordnung. Dass das so praktiziert wird ist schlimm. Aber das jetzt auch Theater so agieren, ist bodenlos. Die Übernahme eines antsemitischen Gesetzes in einen Vertrag ist und bleibt antisemitisch und wird auch nicht weniger problematisch, nur weil offen darüber gesprochen wird oder weil der Schauspieler den Vertrag unterzeichnet.
Theater Neumarkt: Zürcher Untersuchung nötig
Es ist für mich absolut unbegreiflich falls die schweizerische Kulturinstitution sich einem antisemitischen libanesischen Gesetz gebeugt hat. Wenn ja, weshalb? Es ist an der Zeit, daß die Stadt Zürich selbst - als grösste Geldgeberin des Theaters- eine echte! Untersuchung vornimmt. Meinem aktuellen Wissen nach, ist dies leider bisher nicht erfolgt. Die bisherige Untersuchung scheint die expliziten!!! Fragen, z. B. ob der Schauspieler wegen seiner Herkunft ausgegrenzt wurde m. E. nicht nachgegangen zu sein (bewusst?). Ich frage mich, ob grosses Interesse daran besteht, antisemitische Straftaten zu verfolgen. Fragen über Fragen...
Theater Neumarkt: Skandal
Es ist ein riesiger Skandal, dass die Hizbollah in einem Schweizer Theater die Regeln macht. Unter diesen Umständen hätte die Frau gar nicht engagiert werden dürfen. Danke an die, in diesem Forum, die zurecht darauf bestehen, solche Vorgänge antisemitisch zu nennen. Hoffentlich findet dieser Rechtstreit auch ein gerechtes Ende.
Neumarkt Zürich Klage: Harte Strafen verhindern
Geht es nicht vielmehr darum die Libanesin davor zu bewahren gegen ein Gesetz zu verstoßen das ihrer in Heimat gilt? Denn es könnten ihr harte Strafen drohen sollte sie in den Libanon reisen.
Neumarkt Zürich Klage: Kopf auf Füße
@17
Danke. Sie stellen die ganze Erregungsspirale mal vom heißlaufenden Kopf auf die Füße.
Das Theater hat versucht Strafe zu verhindern und kein Libanesisches Gesetz angewandt.
Und die Aufarbeitung findet doch statt. Auch rechtlich. Es wurde eben Kein Tatbestand erkannt. Finde es sehr gefährlich die Justiz in so einem Falle in Frage zu stellen, bzw. ihr ihre Legitimation abzusprechen.
Recht gilt auch wenn es die schützt die hier im Forum bereits als die Bösen verurteilt wurden/ werden.
Neumarkt Zürich Klage: Jens Balzers Essay
Man kann nur hoffen, dass dank des guten, klaren, sehr verständlichen Essays 'After Woke' von Jens Balzer (den bis Ende des Jahres alle Dramaturg:innen gelesen haben sollten), solche identitären Markierungen von Menschen ein Ende haben werden. Es geht zudem nicht nur um 'die beiden'. Durch den Import des antisemitischen Gesetzes kam es zum Streit. Der ganze Betrieb leidet jetzt. Unfairerweise - RADIKAL unfairerweise - wird der öffentlich ausgedrückte Missmut der Mitarbeiter nicht gegen diese Leitung gerichtet. Schuld hat aus Sicht dieser Menschen aus dem Betrieb scheinbar mehr der vom Gesetz diskrimierte Mitarbeiter (der sich gewehrt hat), als jene Leute, die dem Gesetz Raum gaben. Der ganze Betrieb richtet sich nach der Macht aus und tritt nach unten. Es ist eine unglaubliche, unfassbare beispiellose Geschichte von Täter:innen/Opfer-Umkehr und mehrfacher Diskriminierung. Wer trägt die Verantwortung? Sicher nicht der Mitarbeiter ... Dieser Falschdarstellung ist zu widersprechen. https://www.tagblatt.ch/kultur/fall-balistoy-wegen-oeffentlicher-anfeindungen-belegschaft-des-theaters-neumarkt-wehrt-sich-gegen-falschdarstellungen-ld.2660661
Neumarkt Zürich Klage: Was wäre die Alternative?
Was mir beim Lesen der empörten Kommentare nicht klar wird: Was hätte das Theater denn machen sollen? Bewusst das Leben der Spielerin aufs Spiel setzen? Einen von beiden nicht beschäftigen - was ja auch diskriminierend wäre? Oder doch die Problematik mit den Beteiligten offen diskutieren und eine gemeinsame Lösung suchen, was ja offenbar versucht wurde? Es ist ja sicher nicht so, dass die Spielerin oder sonst jemand dieses Gesetz gutheißt, aber dennoch wäre es lebensgefährlich für sie, es zu ignorieren. Soll das gar keine Rolle spieken, und verdient sie nicht auch Schutz?

(Anm. Redaktion. Liebe Kommentator*innen, das Dilemma des Theaters und die strafrechtliche Begutachtung des Falles scheinen uns eingehend beschrieben zu sein. Bitte sehen Sie uns nach, wenn wir Kommentare, die im Kern das hier im Thread bereits Vorgebrachte weiter ausdifferenzieren, nicht mehr veröffentlichen.)
Neumarkt Zürich Klage: Zitat des Staatswanwalts
Ich verstehe dass NK Wiederholungen von Fakten aus diesem und anderen Threads vermeiden will. Was aber zu kurz kommt, ist die harte Kritik der Staatsanwaltschaft an dem Theater. Dieses Zitat aus dem Artikel, fehlt oben, gehört aber zur Geschichte.

(Zitat:)
"Es sei «stossend», dass die Existenz «irgendeines antisemitischen libanesischen Gesetzes» überhaupt zu einer Situation führen konnte, in der sich die Verantwortlichen im Dilemma gesehen hätten. «Ein solches Dilemma dürfte es nach dem hiesigen Verständnis schlicht nicht geben.» Man hätte wohl auf die Trennung verzichten und stattdessen der libanesischen Schauspielerin «die Wahl betreffend die weitere Zusammenarbeit überlassen sollen», so die Staatsanwaltschaft. Die Schauspielerin hätte also entweder akzeptieren müssen, dass sie mit Balistoy gemeinsam auf der Bühne steht, oder das Ensemble verlassen müssen.
(Zitatende)

Der Schutz des Ensemble und des Betriebs geht vor. Der Import eines solches rassistischen Gesetzes in Betrieb und Ensemble muss zerstörerische Wirkungen zeigen - gegen alle. Die Sorgfaltspflicht scheint mir verletzt zu sein, gegenüber allen.
Wir Theaterschaffende wissen vermutlich wenig über Quantenphysik, Brückenbau und Juristerei. Aber wir wissen viel über Ensembles und Theaterbetriebe- und wie schützenswert diese sind und wie man Lösungen findet, die für alle gehen (Das belegen wir ja Woche für Woche mit unseren Produktionen, ohne dass wir mit den internen Streitereien, die es manchmal geben muss, die Öffentlichkeit belästigen) .

Durchaus denkbar wäre ja auch gewesen, Leitung und Ensemble hätten sich - nach ihrem Austritt aus dem Ensemble gefunden in den "Besetzungen" - und es wären der ausgetreteten Kollegin Stückverträge zu guten finanziellen Bedingungen angeboten worden.
Also Lösungen zu finden, die für alle funktionieren, das können wir Theaterschaffende nun wirklich. Hätte das Theater - wie im November 2023 übrigens gegenüber dem Verwaltungsrat, der Stadt und dem Kanton u.a von mir vorgeschlagen - das Haus für ein paar Tage "dicht" gemacht und eine Lösung gefunden, wären wir hier nicht an der gleichen Stelle. Der Betrieb und mit ihm alle da angestellten Menschen hätte nicht gelitten. Es ist mir unverständlich, wie niemand diese krasse Situation hat wahrnehmen können - nach dem 7. 10.2023 - und man die Angestellten, die defintiv am kürzeren Hebel sind, auf diese Weise diesen zerstörerischen, identitätspolitischen Dynamiken aussetzt - und ja: da wären wir wieder bei Jens Balzer.

( Ob Herr Balistoy nun seinen Lohn aufbessern musste bei einem Dreh mit Trevor Noah(!), gehört nun wirklich nicht in dieses Themenfeld - aber wenn das schon aufgeworfen wurde, und damit auch wieder abgelenkt wurde von den Verantwortlichen des Theaters: mir ist es nicht ganz klar, wieso man für einen Dreh mit Trevor Noah nicht frei kriegt, schliesslich ist das einer jener "Hosts", die wir bewundern für ihren rhetorischen Witz, ihren Mut und ihren stetigen Kampf gegen Rassismus. Also ich wäre auch an diesen Dreh gegangen)
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