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Höhere Zuschüsse für das Anhaltische Theater
Ergebnis harter Verhandlungen
Dessau, 1. Februar 2013. Wie das Anhaltische Theater mitteilt, hat der Dessauer Stadtrat beschlossen, die Zuschüsse für das Haus in diesem Jahr von 7,2 auf 8 Millionen Euro zu erhöhen. Nur mit diesem Beschluss konnte ein neuer Haustarifvertrag abgeschlossenen werden, der notwendig sei, um das Haus als Vier-Sparten-Theater zu erhalten. Außerdem werden mit dieser Aufstockung die im Sommer 2012 vom Land Sachsen-Anhalt um 205 000 Euro gekürzten Zuwendungen ausgeglichen.
Dieser Beschluss und auch die Empfehlung des Kulturkonvents an das Land, den Kulturetat ab 2014 mit mindestens 100 Millionen Euro im Jahr und einem Dynamisierungsfaktor in Höhe des Inflationsausgleichs auszustatten, lassen die Mitarbeiter des Anhaltischen Theaters wieder optimistisch in die Zukunft blicken, heißt es.
Es bleibe abzuwarten, ob das Land dem zukunftsorientierten Beschluss bzw. den Empfehlungen des Konvents folgt. Denn für das Jahr 2014 müssen neue Verträge zwischen Land und den Theatern in Sachsen-Anhalt geschlossen werden. Generalintendant André Bücker wird wie folgt zitiert:
"Was für ein Beschluss einer chronisch klammen Kommune! Damit bekennt sich die Stadt zum wiederholten Mal zu ihrem Theater und legt mit dieser Investition einen weiteren wichtigen Grundstein für das kulturelle Leben der Stadt und der gesamten Region. Die positiven Nachrichten aus dem Kulturkonvent sind kein politischer Gnadenakt, sondern das Ergebnis harter Verhandlungen und öffentlicher Proteste: Wenn sich das Dessauer Ensemble nicht lautstark gegen die einseitige Etat-Kürzung durch das Land zur Wehr gesetzt hätte, wären die prekären Verhältnisse aller Theater in Sachsen-Anhalt wohl kaum so umfassend diskutiert worden. Und hätte die Stadt Dessau nicht gegen die ungerechte Behandlung im Finanzausgleich geklagt, hätte sie die Aufstockung nicht stemmen können."
Im September hatte das Theater im Kampf gegen die Kürzungen ein Protest-Camp vor dem Kultusministerium in Magdeburg aufgeschlagen (Meldung vom 4. September 2012).
(sik)
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