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Berlin: Kultursenat führt Antidiskriminierungsklausel ein
4. Januar 2024. Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt führt eine Antidiskriminierungsklausel ein. Wie die Behörde in einer Presseaussendung mitteilt, soll mit dieser Maßnahme "die Prävention von Diskriminierung und Antisemitismus" verstärkt werden.
"Kunst ist frei! Aber nicht regellos", äußert sich Senator Joe Chialo zum Sachverhalt. Kulturinstitutionen sowie fördernde Stellen trügen "Verantwortung dafür, dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen" gefördert werden. Dies solle mit der "entsprechenden Modifizierung der Förderrichtlinien, der Selbstverpflichtung sowie der Antidiskriminierungsklausel in den Förderbescheiden" gewährleistet werden.
Zuwendungsbescheide werden fortan nur noch mit der neu entwickelten Antidiskriminierungsklausel verschickt und die Förderrichtlinien gleichzeitig durch einen entsprechenden Passus und eine Selbsterklärung ergänzt. "Alle potentiellen Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger bekennen sich damit zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die Bundesregierung", erklärt die Behörde. "Sie verpflichten sich darüber hinaus dazu, alles Notwendige zu veranlassen, um sicherzustellen, dass die gewährten Fördergelder keinen Vereinigungen zugutekommen, die als terroristisch und/oder extremistisch eingestuft werden."
(Senat für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Berlin / cwa)
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