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Berlin: Eilantrag gegen Theater-Schließung abgelehnt

Auch das Berliner Schlosspark Theater bleibt zu

12. November 2020. Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag von Dieter Hallervorden, Chef des Berliner Schlosspark-Theater, abgewiesen. Das hat das Theater in einer Pressemeldung mitgeteilt. Hallervorden ist gerichtlich gegen die Schließung seines Theaters im November wegen der aktuellen Corona-Verordnung vorgegeangen - erfolglos, wie seit heute feststeht. In einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung teilte Hallervorden am Donnerstag  mit, er werde nun "die 21-seitige Urteilsbegründung ausgiebig studieren und daraus meine Schlüsse ziehen".

Zudem will er sich zusammen mit anderen Künstlern am Sonnabend, 21. November aus dem Schlosspark Theaters per Livestream an die Öffentlichkeit wenden.

(sik)

Mehr:

Dieter Hallervorden klagt gegen Lockdown - Meldung vom 3. November 2020

 

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Kommentare  
Eilantrag Hallervorden: bitte veröffentlichen
Herr Hallervorden, veröffentlichen Sie die Begründung, wenn möglich. Interessant wäre ja zuallererst, ob die Eiligkeit negiert wird oder ob der Sachverhalt als solcher bewertet wurde.
Eilantrag Hallervorden: Fitness
Und es wäre auch Mal interessant, warum die Fitness-Studios wieder öffnen dürfen...?
Eilantrag Hallervorden: Komik
@#2 In der Tat eine interessante Frage. Vielleicht liegt es daran, dass Fitness-Studios komischer sind als Dieter Hallervorden?
Eilantrag Hallervorden: keine Fitness
Die Fitness-Studios bleiben auch geschlossen. In Berlin sowieso. Aber auch in Bayern ist es mit der Öffnung wieder vorbei:
https://www.swp.de/panorama/corona-bayern-fitnessstudio-schliessung-aller-indoor-sport-anlagen-hallen-anstatt-oeffnung-der-fitnesstudios-die-entscheidung-der-staatsregierung-53083176.html
Eilantrag Hallervorden: Urteils-Begründung
Hier ist die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1017428.php

Daraus geht hervor, dass das Verbot ein legitimes Ziel verfolgt und auch geeignet ist. Mildere Mittel seien nicht erkennbar, insbesondere auch strengere Hygienekonzepte nicht.
Der damit verbundene Eingriff in die Kunstfreiheit bleibe im Rahmen des Verhältnismäßigen.
Eine Ungleichbehandlung sonst gleicher Tätigkeiten dränge sich nicht auf.
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