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Ensemble-Netzwerk: Umfrage zu Gagenzahlung
Mangelnde Zahlungsmoral
21. April 2020. Das Ensemble-Netzwerk hat in einer Pressemitteilung Umfrageergebnisse zur Gagenfortzahlung der freien Mitarbeiter*innen an den Theatern in der Corona-Krise veröffentlicht. Den Ergebnissen der Umfrage zufolge erhalten 49% der freischaffenden Theatermacher*innen im deutschsprachigen Raum keinen Lohn.
Das Ensemble Netzwerk ist ein 2016 gegründeter gemeinnütziger Verein, der sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Künstler*innen im Bereich Darstellende Kunst einsetzt. Die Umfrage Einkommensausfälle wegen Corona – Wirst Du bezahlt? erfasste der Mitteilung zufolge 94 der 140 öffentlich geförderten Theater in Deutschland. Das entspricht der Berechnung des Netzwerks zufolge 67% aller öffentlichen Theater. 71,56% der Teilnehmer*innen seien an den Theatern jedoch sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit im engeren Sinne des Arbeitsgesetzes Arbeitnehmer*innen – und nicht vermeintlich "freischaffend" – und hätten aus diesem Grund einen größeren Schutz erwarten dürfen, heisst es in der Mitteilung.
Schweiz und Österreich schneiden besser ab
Denn nur 15,03 % der Teilnehmenden hätten angegeben, zu 100% ausgezahlt worden zu sein. Alle anderen seien anteilig oder gar nicht bezahlt worden und/oder hätten keine Informationen erhalten, obwohl abgeschlossene Verträge vorliegen würden. "Vor dem Hintergrund der Ergebnisse schätzen wir die Zahlungsmoral und das Krisenmanagement der Theater gegenüber den, in der gegenwärtigen Situation besonders schutzbedürftigen freien Mitarbeiter*innen, als mangelhaft ein," heißt es in der Erklärung.
Im Hinblick auf die gesamte deutschsprachige Theaterlandschaft kommt das Ensemble-Netzwerk in der aiswertung der Studie zu dem Ergebnis, dass die Theater keine einheitlichen Regelungen treffen: Weder gebe es Regelungen innerhalb des Bühnenvereins, noch innerhalb der Bundesländer oder den einzelnen Theatertypen. Dies wird als Zeichen für eine mangelhafte Krisenfähigkeit bewertet. Bemerkenswert hingegen seien die Ergebnisse in der Schweiz und in Österreich. "Auch wenn deren Anteil im Vergleich zur Gesamtzahl der Theater deutlich niedriger liege, lasse sich hier insgesamt eine deutlich positivere Tendenz ableiten."
Eine detailiiertere Auswertung der Studie findet sich hier.
(sle)
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Ich bin einer der Betroffenen und wundere mich sehr: wo bleibt der Aufschrei in unserer Branche?
Es ist einfach skandalös, wie die hoch subventionierten Theater mit den Künstlerinnen und Künstlern umgehen, die doch zu großen Teilen den Laden üerhaupt am Laufen halten.
Eine moralische Bankrotterklärung, der sich sonst ach so aufgeklärt gebenden Theater!
Wie soll man an den Theatern weiter sozial und politisch engagierte Arbeiten zeige ohne sich völlig lächerlich zu machen und unglaubwürdig zu sein.
Man geht mit seinen Arbeitnehmer*Innen um schlimmer als jeder der so gehassten Großkonzerne.
Man geht mit den Gast-Schauspieler*Innen um wie mit Tagelöhnern: Es gibt keine Arbeit, geht nach Hause und Lohn kriegt Ihr schon gar nicht.
Freischaffende Schauspieler sind in der Regel nicht selbstständig und können keine Hilfen beantragen. Viele stehen vor wirklich existenziellen Problemen.
Ganz davon abgesehen aber ist, dass Arbeitnehmerschutzrechte mit Füßen getreten werden und mit unsittlichen Klauseln ausgehebelt werden.
Das Ensemble Netzwerk verweist ja zurecht darauf, dass die Klauseln zur "höheren Gewalt",
1. die viele Theater standardmäßig in ihren Verträgen mit Gastkünstler*Innen nutzen,
mit denen 2.sie das sogenannte Betriebsrisiko auf die Arbeitnehmer*innen abwälzen wollen,
durchaus als nicht rechtmäßig angesehen werden können.
In anderen Branchen würde man sagen, dass diese Klauseln "unsittlich" sind und verwendet diese schon lange nicht mehr, u.a. weil sie geltendes Recht unterlaufen.
Ich will aber noch mal die Frage des Stils stellen:
Klauseln hin und Klauseln her - wie kann man sich von Seiten der Theaterleitungen so unfair, so die existenziellen Aspekte dieser Angelegenheit verkennend - verhalten?
ein Beispiel: ich versuche seit mehr als drei Wochen einen wie auch immer gearteten, halbwegs persönlichen Kontakt zur Intendanz des Hauses herzustellen und komme nicht durch!
Entschuldigt die Schreibfehler. Schauspieler sind nicht dumm, sondern können sehr emotional werden.
Ich teile Ihre Meinung, wenn sie nur nicht so unendlich egozentrisch nur auf SchauspielerInnen gemünzt wäre.
Was ist mit den Regieteams RegisseurInnen, BühnenbildnerInnen, KostümbildnerInnen, Vidoeleuten, Musikerinnen, freien AssistentInnen... die Liste ließe sich laaaange fortsetzen.
Machen Sie doch nicht den gleichen Fehler wie die, die Sie kritisieren.
Ohne diese Mitarbeiterinnen wären auch Sie als Schauspieler aufgeschmissen.
Wenn man sich die Gehälter die IntendantInnen anschaut, speziell derer die auch noch an ihren eigenen Häusern Regie führen und davon von ihren eigenen Häusern extra entlohnt werden, fragt man sich tatsächlich, wo hier die Unterstützung eben dieser "Profiteure" der freien Mitarbeiter bleibt.
Doch dass sich die Fest-im-Sattel-sitzenden für die Gefährdeten einsetzen scheint wieder mal undenkbar zu sein und widerspricht auch wieder mal dem, was in eigenen Inszenierungen so oft gepredigt wird.
Ein wahrhaftes Armutszeugnis.
Die Stadt- und Staatstheater sowie Landesbühnen haben in Deutschland nämlich ein Problem: Sie beschäftigen - anders als etwa in Frankreich - über 20.000 Künstler in festen Arbeitsverträgen nach Tarifvertrag. Und die werden jetzt alle ohne Einschränkung weiterbezahlt, obwohl die Theater geschlossen sind. Das ist richtig und zeigt die Vorteile eines Ensemble- und Repertoiresystems. Die Personalkosten dafür belaufen sich pro Monat auf fast 100 Millionen Euro. Das geht wegen der öffentlichen Finanzierung der Theater. Aber mehr wird bei wegbrechenden Einnahmen eben auch schwierig, so bitter das oft ist. Dennoch wird ja, wie sich aus der Umfrage ergibt, in vielen Fällen durchaus etwas gezahlt. Wenn das bei 43 Prozent der Verträgen teilweise oder in vollem Umfang geschieht, wie es ebenfallls in der Umfrage heißt, dann werden bei ca.2.500 abgeschlossenen Verträgen pro Monat immerhin in etwa 1.000 Fällen Zahlungen geleistet.
Es betrifft noch viele andere, sehr richtig!
Allein, über deren Situation (auch die arbeitsrechtliche) weiss ich einfach nichts zu sagen, weil ich sie nicht kennne.
Nichtsdestotrotz ist es natürlich genauso unmöglich, dass Regieteams RegisseurInnen, BühnenbildnerInnen, KostümbildnerInnen, Vidoeleuten, Musikerinnen, freien AssistentInnen offensichtlich auch Gagen vorenthalten werden.
Zur Umfrage von Ensemble-Netzwerk
Es steht außer Zweifel: Viele darstellende Künstler und Künstlerinnen, vor allem Schauspieler, Sänger und Tänzer, die regelmäßig nur für eine einzelnen Produktion oder eine einzelne Aufführung von den Theatern beschäftigt werden, befinden sich nach Ausbruch der Corona-Krise und der Schließung der Theater in großer Not. Mehr als 32.000 solche Verträge insgesamt schließen allein die Stadt- und Staatstheater sowie Landesbühnen jährlich ab, Tendenz steigend. Und es ist richtig: Viele dieser Beschäftigten sind trotz der jeweiligen Kurzfristigkeit ihrer Tätigkeit Arbeitnehmer.
Ihnen nutzen also die Hilfsprogramme für Soloselbstständige oder solche für Künstler, die in der Künstlersozialkasse versichert, also ebenfalls selbstständig tätig sind, nichts.
Schon seit Jahren fordern wir, dass die Regelung des § 142 Abs. 2 SGB III hinsichtlich der Anwartschaftszeit für kurzfristig beschäftigte Künstlerinnen und Künstler deutlich herabgesetzt wird (s. auch "Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur" auf stadtpunkt-kultur.de). Vorbild dafür ist das in Frankreich geltende Statut "intermettent du spectacle". Hätte man diese Gesetzesänderung rechtzeitig oder zumindest jetzt vorgenommen, bekämen die immer nur kurzfristig beschäftigten und deshalb zurzeit Not leidenden darstellenden Künstlerinnen und Künstler wenigstens Arbeitslosengeld I. Aber die Politik stellt sich seit Jahren in dieser Frage weitgehend stur. Und auch zurzeit ist von der Bundesregierung in Berlin dazu nichts zu hören.
Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Klage groß ist, wenn ein Theater an diese Künstlerinnen und Künstler wegen der Corona-Krise bei ausgefallenen Produktionen oder Aufführungen keine oder geringere Gagen-Zahlungen leistet. Man darf jedoch nicht vergessen: Die Stadt- und Staatstheater, die Landesbühnen stemmen zurzeit ein gewaltiges Nothilfeprogramm. Sie haben über 20.000 angestellte künstlerische Mitarbeiter. Obwohl die Theater geschlossen sind, zahlen sie die monatlichen Gagen weiter, ein positiver Effekt unseres Ensemble- und Repertoiresystems. In Frankreich etwa kann man von so etwas nur träumen. Diese Zahlungen kosten die Theater hierzulande zusammen ca. 85 Millionen Euro im Monat (bezieht man das nichtkünstlerische Personal mit ein, ist es fast das Doppelte). Möglich ist das durch die öffentliche Finanzierung von Ländern und Kommunen. Aus rechtlichen Gründen können sich zurzeit nur wenige dieser Bühnen über das Kurzarbeitergeld eine Entlastung verschaffen. Von Monat zu Monat, in denen die Theater geschlossen sind, wird diese Situation zunehmend angespannter werden.
Das alles, ich weiß es sehr wohl, lindert die augenblickliche Not der kurzfristig beschäftigten Künstlerinnen und Künstler nicht. Aber ist es unter diesem Aspekt nicht doch anzuerkennen, dass auch nach der Umfrage von Ensemble-Netzwerk in ca. 43 Prozent der Fälle etwas gezahlt wird. Bei zurzeit sicher etwa 3.000 abgeschlossenen Verträgen, wird also in immerhin 1.300 Fällen (hoffentlich vor allem dort, wo es sozial besonders geboten ist) eine Zahlung geleistet. Das verdient eine gewisse Anerkennung und zeigt das Bemühen der Theater, in der Notlage etwas zu tun. Aber nicht alle Schwächen des Sozialversicherungssystems lassen sich durch dieses Bemühen zum Ausgleich bringen. Wir haben in den letzten Jahren immer mehr auch auf kurzfristige Beschäftigungen statt auf NV-Bühne-Verträge gesetzt und unser Theatersystem im Sinne von Projektdenken dadurch zunehmend verändert, nicht ohne öffentlichen Beifall auch aus künstlerischen Kreisen. Das deutsche Stadttheater ist ein Stück französischer geworden, wenn man so will. Sozialversicherungsrechtlich hat die Politik das leider nicht mitvollzogen. Das erweist sich jetzt als eines der großen Probleme.
www.stadtpunkt-kultur.de
Wenn das so einfach wäre. Einen Anwalt einsetzen und dann anschließend nach überstandenem Rechtsstreit mit denen so milde gestimmten Intendant*innen neue Stückverträge abschließen und harmonisch weiterarbeiten?
@stadtpunkt-kulltur.de:
Mit Verlaub, wie kann man so zynisch sein? Es bedarf jetzt! schnellstmöglich! einer ganz konkreten! Lösung, die natürlich! auch von den Theatern kommen muss.
Lesen die Umfrag doch mal genauer: mit den meisten Gastkünstler*innen wird von Seiten der Theater nicht mal ausreichend kommuniziert!!!
Es ist ja nun nicht so, dass die Künstler*Innen nicht auch kompromissbereit wären, was die Höhe der Gagen angeht. Das wäre aber dann Kulanz von Seiten der Künstler*innen und nicht umgekehrt.
Und noch mal: es werden grundlegende Arbeitnehmerschutzrechte ausgehöhlt durch Klauseln, die die Theater ja nun auch rigoros anwenden.
Und was Proben betrifft: da gibt es gar nicht so ohne weiteres die Möglichkeit, diese einfach wegen höherer Gewalt abzusagen.
D.h. ganz konkret: es werden jetzt in diesem Augenblick gültige Verträge nicht eingehalten. Von hoch subventionierten öffentlichen Einrichtungen.
Auf Kosten von Menschen, die ganz konkret darunter leiden, und die diese Einrichtungen sonst maßgeblich mit am Laufen halten.
Die betroffenen Gastkünstler*innen können von Ihren Analysen, liebe Stadtpunkt-Kultur.de jedenfalls nicht ihre Miete bezahlen, französische System hin oder her.
Christiane Reichert, welche ein kleines Theater in Düsseldorf leitet. Da es schließen musste, räumt sie nun im Supermarkt Regale ein. Hier das interview, möge es eine Inspiration sein
https://www.sueddeutsche.de/kultur/theater-duesseldorf-reichert-1.4882974
Dass man alternativen suchen sollte ist sinnvoll, aber wenn man Julia Klöckner (zurecht) dafür kritisiert Arbeitslose als Erntehelfer zu verpflichten, weil es in die Freiheit der Menschen noch mehr eingreift, so sollte man mit solchen Äußerungen vorsichtig sein. Gerade wenn man diese auch noch als "Inspiration" vermitteln will. Das Letzte was wir in diese Situation gebrauchen können ist Hochmut und Hohn.
Ich habe nach juristischer Einschätzung einen vollen Vergütungsanspruch entsprechend meines momentan gültigen Vertrages mit dem Theater, so wie alle betroffenen Gast-Künstler*Innen.
Dass diese Verträge von Seiten vieler Theater nicht eingehalten werden und diese sich so aus Ihrer sozialen Verantwortung ziehen, ist eine riesige Sauerei und in keiner anderen Branche so möglich, jedenfalls nicht ohne einen Aufschrei der jeweiligen Verbände und Gewerkschaften.
So wäre das übrigens auch in dem von Ihnen herbeigezogenen tollen Beispiel, wenn Supermärkte Ihre Angestellten nicht mehr bezahlen würden.
Solche Artikel sind generell sehr gefährlich oder zumindet nicht im Sinner einer guten Sache, weil Sie in einer neoliberalen Logik denen in die Hände spielen, die ebenso finden, dass sich Menschen, die vor dem Ruin stehen, mal nicht so anstellen sollen.
Über jede noch so prekäre Lage soll man sich bloß nicht beschweren. Lieber schön flexibel sein und alles brav mitmachen. Das freut die Herrschaft doch sehr, wenn wir alles brav mitmachen.
Allein, ein beschissener Zustand lässt sich nicht durch den Verweis auf einen noch beschisseneren relativieren.
"Dass die Lage in diesen Branchen so dramatisch wäre, sei, so Monika Grütters, durchaus eine Schuld der Länder und nicht des Bundes. Denn zwar sei es verboten, Ausfallhonorare zu bezahlen, also Steuergeld für etwas aufzuwenden, das nicht stattgefunden habe. Aber dennoch verfügten die staatlichen (also landeseigenen, denn bundeseigene gibt es nicht) Häuser über Budgets für Ausfallhonorare, die durch eine gewisse Verwaltungsanstrengung freigesetzt werden könnten. Und müssten."
Wie so oft in Deutschland wird bewusst gegen geltendes Recht gehandelt.
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/natuerlich-kann-man-alles-schlechtreden-monika-gruetters-sieht-jetzt-die-laender-in-der-pflicht-li.81819?fbclid=IwAR2JBbPmqlJH6VLUpEzhSoKCi2g0CABCw7FsBOT6psUHdrCbquzSSywJ8cQ
Am 11. März veröffentlichte die GDBA Hinweise zum Arbeitsrecht:
https://www.buehnengenossenschaft.de/informationen-zum-coronavirus-hinweise-der-gdba
Dort wird unter anderem auf unzulässige Bestimmungen in den Musterverträgen des Bühnenvereins hingewiesen.
So muss z. B. die Gage für abgesagte Vostellungen voll bezahlt werden, wenn die Absagefrist nicht zur Verhandlung gestellt, sondern nur aus den Musterverträgen übernommen wurde.
Das bestätigt auch eine Einschätzung des Bühnenvereins in einer Pressererklärung vom 12. März 2020 unter dem Titel: "Rechtsfolgen bei Ausfall von Theatervorstellungen und Konzerten - Erste Hinweise".
Sowohl die Gewerkschaft als auch der Bühnenverein wissen also, dass Künstlern die Bezahlung unrechtmässig vorenthalten wird.
Und es geschieht dennoch.
Zur Zeit verhandeln die Künstlergewerkschaften mit dem Bühnenverein die zwischen ver.di und den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes getroffene Vereinbarung zur Kurzarbeit nach. Dort ist ein Kündigungschutz für die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld verankert.
Ich würde keine Wette abschliessen, dass dieser Punkt am Ende für die befristet beschäftigten Künstler an den Theater gültig wird.....
Ich glaube, der Klassenkampf am Theater hat begonnen.
wenn ich darf, kann ich Dir einen Rat geben für die Zukunft, wie auch allen anderen Kollegen: nie wieder Klauseln unterschreiben, die wie Du richtig sagst, das Betriebsrisiko auf uns Arbeitnehmer*Innen abwälzen! Das als erst Maßnahme.
Und dann eine sogenannte Individualklausel in den Vertrag setzen. Also ganz vereinfacht gesagt z.B. : geplant sind 15 Vorstellungen unseres hochpolitischen Epochaltheaterwerkes, wir garantierem dem/der Darsteller*In davon 13.
Und zum jetztigen Problem:
Das es keine rechtliche Grundlage für Zahlungen gibt ist nur halbrichtig.
Es ist durchaus schon möglich für die Theater Kurzarbeit anzumelden für Ihre Gastkünstler*Innen. Denn arbeitsrechtlich sind wir Arbeitnehmer*Innen wie alle anderen auch.
Desweiteren ist es dann aber natürlich auch Aufgabe der Theaterleitungen Lösungen zu suchen und zu finden und im Zweifel massiv Druck bei den kommunalen Rechtsträgern auszuüben. Denn die wollen sicher vermeiden, dass es eine Klagenflut gibt, bei der schon im Voraus klar scheint, wer Recht bekommt.
Die GDBA, die so wunderbar untätig bleibt, hat das ja zumindest deutlich formuliert:
https://www.buehnengenossenschaft.de/informationen-zum-coronavirus-hinweise-der-gdba
https://www.theapolis.de/de/news/show/kommt-jetzt-kurzarbeit
Ja, nachdem am 25. März noch ganz anderes zu lesen war:
https://www.buehnengenossenschaft.de/gemeinsame-erklaerung-von-dov-gdba-und-vdo-kurzarbeit-bei-oeffentlich-finanzierten-theatern-und-
Da war die eigene Courage wohl zu groß....
Ich habe mich dazu unter #16 aber schon geäußert.
Nichtverlängerungen bei Intendanzwechsel bleiben trotz Kurzarbeit möglich.
Damit ist der Verzicht auf Kündigungen, den Verdi mit den Verhandlungspartnern der Kommunen ausgehandelt hat, für NV-Bühne beschäftigte passé.
Unfassbar. Wer braucht so eine Gewerkschaft?
verdi verzichtet auch nicht vollständig auf Kündigungen.
In beiden Tarifverträgen ist das Wort betriebsbedingt vorangestellt. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen und betriebsbedingte Nichtverlängerungen. Es soll also der Abbau von Arbeitsplätzen in beiden Tarifverträgen verhindert werden.
Vollständiges Verstehen und Zitieren würde hier ungemein helfen..............
Der "TV COVID" ist wohl so ziemlich das Luxuriöseste, das für den NV Solo je ausgehandelt wurde, und das hat die GDBA auch für all diejenigen NV Solo-Beschäftigten erreicht, die kein Gewerkschaftsmitglied sind - und das sind leider die meisten. Deshalb ist die GDBA sonst auch verhältnismäßig schwach, im Vergleich z.B. zur DOV. Also nicht maulen, sondern Mitglied werden!
Zum hier eigentlich diskutierten Problem - damit ist jetzt grundsätzlich auch Kurzarbeit für Gastkünstler*innen möglich; entscheidend bleibt natürlich die genaue Vertragsausgestaltung und das genaue Beschäftigungsverhältnis.
Wer GDBA-Mitglied ist, kommt übrigens in den Genuss kostenloser Rechtsberatung...
Bei uns Künstler*innen ist die Nichtverlängerung während der Kurzarbeitsphase grundsätzlich ausgeschlossen, das ist das Pendant zum Kündigungsschutz im TVöD! Ausnahme ist in der Tat der Intendantenwechsel (sowas gibt es ja sonst auch nicht im öffentlichen Dienst). Hier geht es um eine künstlerische Gestaltungsfreiheit die ab Herbst 2021 zum Tragen kommt. Sollte das Thema "Existenzsicherung in Zeiten von COVID 19" dann immernoch aktuell sein, wird es dann auch für die "Verlängerten" fraglich sein, wo und wie und mit wem überhaupt noch Theater gespielt wird.
Denn bei aller persönlichen Betroffenheit bitte nicht vergessen, dass es bei Andauern der "Krise" ganz schnell um die Existenz ganzer Häuser gehen wird! Das würde in Zukunft bedeuten, dass es noch weniger Arbeitsplätze für noch mehr Menschen gibt! (Bei der Aussicht bin ich gerne bereit, vorübergehend auch mal andere Jobs zu machen, um die Miete zu bezahlen.)
Welch wohlfeiler Ratschlag, "nie wieder Klauseln unterschreiben, (...) das Betriebsrisiko auf uns Arbeitnehmer*Innen abwälzen!"
Ich frage mich, ob wir in Parallelwelten leben? Nach meiner bescheidenen Erfahrung läuft es idR darauf raus, daß das Theater (aus juristischer Unsicherheit?) an den eigenen Formulierungen festhält - oder der Vertrag eben nicht zustande kommt.
All die vollmundigen juristischen Einschätzungen von GDBA, Verdi und selbst dem Bühnenverein, die freien KünstlerInnen hätten ein Anrecht auf Bezahlung bzw. Einhaltung der Verträge sind Makulatur, wenn sie diese Positionen nicht auch faktisch (und somit juristisch) durchsetzen. Welcher Hohn!