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Corona-Hilfsappell + 75 %-Regel
Für Gleichberechtigung
4. November 2020. Vor dem Treffen der Bundeskanzlerin mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, der heute stattfindet, haben zahlreiche Künstler einen Aufruf für mehr Corona-Hilfen für Selbstständige unterzeichnet. Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende der Grünen, hat den Appell initiiert, der in der kompletten Version auf ihrer Website veröffentlicht ist. Darin wird gefordert, "die Belange der Solo-Selbstständigen und Freiberufler ernst zu nehmen und sie auch auf höchster Ebene gleichberechtigt mit anderen Wirtschaftsverbänden bei der Ausgestaltung und Nachbesserung von Hilfsprogrammen zu konsultieren", die "bestehenden Überbrückungshilfen nicht erst im Januar sondern unverzüglich" zu entbürokratisieren und den "Weg für einen Unternehmer*innenlohn endlich frei zu machen".
Der Aufruf erinnert daran, dass in Deutschland mehr als zwei Millionen Menschen als Solo-Selbstständige tätig sind und Freiberufler im Jahr 2015 Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro erwirtschafteten. Aber zu dem Spitzentreffen der Bundeskanzlerin mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden seien "Vertreter*innen von Selbstständigen, von Freiberuflern oder aus Kunst und Kultur erneut nicht eingeladen".
Zu den Erstunterzeichnden zählen die Musiker Udo Lindenberg und Till Brönner, die Autorin Carolin Emcke, der Schauspieler Joachim Król, Cartoonist Ralph Ruthe sowie viele weitere Künstler*innen, Grünen-Politiker*innen und Verbände.
(goering-eckardt.de / sik)
5. November 2020. "Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten", teilt das Bundesfinanzministerium mit. "Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab."
Eine Sonderregelung gelte dabei für Soloselbständige: "Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen."
Die Auszahlung der Kostenpauschale für Unternehmen erfolge mit einem "vereinfachten Antrag" über die Plattform der Überbrückungshilfe.
(Bundesministerium der Finanzen / jeb)
6. November 2020. Soloselbständige können Umsatzausfälle nach der 75 Prozent-Regelung für jede Woche des angeordneten Lockdowns bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro geltend machen. Zudem sollen auch indirekt Betroffene Überbrückungshilfe bekommen, wie die Stuttgarter Nachrichten die Kulturstaatsministerin Monika Grütters zitieren: "Es gibt viele in der Kultur- und Kreativwirtschaft, die sichtbar auf der Bühne der Kultur stehen, aber es gibt häufig viel mehr im Hintergrund Beschäftigte, die die künstlerische Leistung erst ermöglichen. Sie werden berücksichtigt, wenn sie 80 Prozent ihres Einkommens im Kontext der direkt betroffenen Betriebe erwirtschaften."
Geplant sei, so Monika Grütters, "die Hilfen ganz unmittelbar, unbürokratisch und einfach beantragen zu können".
(Stuttgarter Nachrichten / eph)
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https://www.bffs.de/2020/11/01/lockdown-hilfe-fuer-schauspielerinnen-jetzt/?fbclid=IwAR2-13jZf5R5GWoI7Xy5lBQrfv26t_SjzBENvCILdvvPeTtlGuL666FC82U