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Neuer Gesetzentwurf zur Verbesserung der Situation von Kulturschaffenden

Entscheidende Verbesserung

Berlin, 20. Mai 2009. Das deutsche Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die soziale Sicherung überwiegend kurz befristet Beschäftigter bei Arbeitslosigkeit maßgeblich verbessern soll.

Durch die neuen Regelungen wird sich auch die soziale Lage Kulturschaffender verbessern. Abhängig Beschäftigte werden künftig bereits nach 6 Monaten statt der üblichen 12 Monate Anwartschaftszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. "Ich konnte im Lauf der Verhandlungen durchsetzen", so Kulturstaatsminister Bernd Neumann, "dass die jeweilige Höchstdauer von Kurzarbeitszeiten von vier auf sechs Wochen heraufgesetzt wurde und auch länger dauernde Beschäftigungsverhältnisse angerechnet werden, sofern sie nicht mehr als die Hälfte der relevanten Beschäftigungszeit ausmachen. Außerdem konnten wir erreichen, dass die 'Ruhensphase' bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes entfällt und es somit nicht wie zunächst vorgesehen zu einer unnötigen Wartezeit für die Beschäftigten kommt."

Der neue Gesetzentwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen und schafft die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I im Wege einer verkürzten Anwartschaftszeit und berücksichtigt die besonderen Bedingungen der in der Kultur Beschäftigten, insbesondere der Film- und Fernsehschaffenden. Das Gesetz ist auf zunächst drei Jahre befristet.

Die prekäre soziale Lage der Kulturschaffenden in Deutschland war Anfang des Monats auch Thema des Symposions Report Darstellende Künste an der Akademie der Künste.

(dip)

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