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Richtgagen für Freischaffende im Schweizer Theater

Mindestlohn

Der Berufsverband der freien Theaterschaffenden in der Schweiz hat uns die folgende Information geschickt:

Bern, 1. Juni 2010. Das Theaterschaffen blüht auch ausserhalb der grossen Theaterhäuser. Gegenwärtig sind im Schweizer Theaterportal www.theater.ch rund 1200 aktuelle Theaterproduktionen eingetragen. Zur Information und Unterstützung von Freien Theaterschaffenden hat ACT, der Berufsverband der Freien Theaterschaffenden in der Schweiz, eine neue Broschüre über Richtlöhne und Richtgagen herausgegeben.

Für die Errechnung der Löhne und Pauschalgagen für Aufführungen orientierte sich ACT an Berufen mit vergleichbarem Abschluss, den Gagen an Stadttheatern, an den Ergebnissen einer Umfrage unter Freien Theaterschaffenden und den Berechungsgrundlagen für das Existenzminimum der Stadt Zürich.

Freischaffende im Theater haben damit eine Basis bei Lohnverhandlungen und Förderstellen verfügen über eine nützliche Referenz. Die Richtgagen und Richtlöhne versteht ACT als eine Empfehlung für ein Minimum, das jeder Künstler und jede Künstlerin verdienen sollte - egal in welchem Umfeld.

Die Richtlöhne und Richtgagen im Freien Theater können online eingesehen werden unter
www.a-c-t.ch/dienstleistungen/richtgagen-loehne/
oder als Print-Broschüre bestellt werden bei
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 031 312 80 08.

Bei Rückfragen und für mehr Informationen: CLaudia Galli, Geschäftsleiterin ACT, 031 312 80 08, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

(jnm)

 

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