Medienschau: taz – Warum die Zeitung den Rechtsstreit mit Klaus Dörr weiterführen will

"Eine Frage der Pressefreiheit"

"Eine Frage der Pressefreiheit"

29. August 2022. Die taz stellt in einem Blogeintrag ihre Sicht auf die juristische Auseinandersetzung mit Klaus Dörr dar.

Der frühere Intendant der Volksbühne hatte kürzlich einen Prozess gegen die Zeitung gewonnen. Ihr ist es nunmehr untersagt, den Eindruck zu erwecken, Dörr würde Upskirting vorgeworfen, also das heimliche Fotografieren unter einen Rock. In ihrem hausblog erklären Chefredakteurin Ulrike Winkelmann und Hausjustiziar Franz von Wolffersdorff, warum sie das Urteil anfechten wollen.

Die Autorin des Artikels Viktoria Morasch habe den Upskirting-Vorwurf einem vertraulichen Bericht der staatlich finanzierten Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung "Themis" an den Berliner Kultursenator Klaus Lederer entnommen. Im Zuge ihrer Recherche habe sie zudem mit mehreren Leuten an der Volksbühne gesprochen, "die von sehr deutlichen und hart bezeugten Hinweisen auf das 'Upskirting' berichteten".

Es gehe der taz bei diesem Verfahren ausschließlich um eine Frage der Pressefreiheit, so Winkelmann und von Wolffersdorff. "Wir finden, eine Zeitung muss aus einem Bericht einer staatlich finanzierten Stelle an den Senat zitieren dürfen, wenn sie zudem Aussagen gesammelt hat, die die Richtigkeit des im Bericht Aufgeführten bestätigen. Es ist zweifelhaft, dass der Staat die Möglichkeit eines anonymen Beschwerdewesens institutionell einrichtet und fördert, entsprechende Beschwerden aber der öffentlichen Wahrnehmung entzogen sind."

(taz / miwo)

Kommentare  
Medienschau taz: kurios
Der zitierte Satz erfährt im taz-Blog folgende Fortsetzung: "Die taz-Reporterin Viktoria Morasch hatte zu den vielfältigen Vorwürfen mit mehreren Leuten an der Volksbühne gesprochen, die von sehr deutlichen und hart bezeugten Hinweisen auf das „Upskirting“ berichteten. Dabei soll einer der Mitarbeiter gegenüber der Agentur Themis seine Wahrnehmung sogar als Augenzeuge geschildert haben." Eine kuriose Formulierung. Einer (!) der Mitarbeiter soll (!) seine Wahrnehmung sogar (!) als Augenzeuge geschildert haben? Worauf beruhte die Wahrnehmung der übrigen "Leute"? Auf Hörensagen? Auf Eingebung? Auf der Tatsache, dass diese Leute so einem alles zutrauen, und wenn es nicht Upskirting war, halt irgendwelche anderen Schweinereien? "Wenn ich nicht weiß, warum ich jemanden geprügelt habe - macht nichts: er wird schon wissen warum."
Medienschau taz: Rechtsverständnis
Tatsächlich ist das Rechtsverständnis der taz mehr als zweifelhaft. Es soll also jede anonyme Beschwerde, die von Themis gesammelt und weitergeleitet wird, als vermeintlicher Tatsachenbericht (!) Gegenstand einer Presseberichterstattung werden dürfen - ohne den Prozess und die Klärung der Vorwürfe abzuwarten und ohne echte eigene Quellen? Gut das es dieses Urteil gibt und nur zu hoffen, dass es auch in der Revision bestand hat. Sonst könnte man via Themis alle Intendant*innen in Deutschland abschießen...
Medienschau taz: Nicht auszuhalten
Liebe Nachtkritik! Wenn die dritte Kommentatorin keine Frau ist, und ab da nicht jede zweite, sollte man diesen Thread einfrieren. Das ist sonst nicht auszuhalten.
Medienschau taz: Debattenquote
@Pixels: Sind Sie eine Frau*? Ist J.A. eine Frau*? Wer weiß das schon? Oder geht es Ihnen in Wirklichkeit viel mehr um eine inhaltliche Quotierung als um eine des Geschlechts der Verfasser*innen?

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Liebe:r Pixels, liebe:r Momunk,
lassen wir die Mutmaßungen über die Geschlechter der hier debattierenden Kommentator:innen doch an dieser Stelle lieber ruhen. Sie führen vom eigentlichen Thema weg.
Herzliche Grüße
miwo / Redaktion
Medienschau taz: Journalistische Ethik
Gibt es journalistische Ethik bei der taz? Und wenn ja, worin besteht die und wie definiert sich diese? Und existiert eine Verantwortlichkeit der taz-Chefredaktion für die publizierten Inhalte?
Medienschau taz: Interpretation
"Es ist zweifelhaft, dass der Staat die Möglichkeit eines anonymen Beschwerdewesens institutionell einrichtet und fördert, entsprechende Beschwerden aber der öffentlichen Wahrnehmung entzogen sind.", schreibt die taz.

Die VERTRAUENSstelle Themis zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht nur die Anonymität der Kläger, sondern auch die der Angeklagten wahrt. Und das ist auch gut so.

Das o.g. Zitat lässt sich fast so interpretieren, als suggeriere die taz, man könne ja auch gleich Themis ganz abschaffen und all die Frauen und Männer, denen am Theater vermeintliches oder tatsächliches Unrecht geschieht, könnten sich gleich an die taz und somit an die Öffentlichkeit wenden.
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