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Schlachtung bei Nitsch-Spektakel in Leipzig untersagt
Nicht gerechtfertigt
Leipzig, 21. Juni 2013. Das für heute, Samstag und Sonntag am Centraltheater Leipzig geplante "3-Tage-Spiel - Das Orgien Mysterien Theater" von Hermann Nitsch findet trotz eines Schlachtverbots statt. Wie u.a. Die Presse meldet, wurde nur die geplante Schlachtung eines Rindes und dreier Schweine untersagt, nicht die Veranstaltung selbst. Mehr Informationen gibt es auch auf dem Blog der Centraltheaterfreunde.
Für Verwirrung hatte ein ein Schreiben des Oberbürgermeisters von Leipzig, Burkhard Jung, an Intendant Sebastian Hartmann gesorgt, das während der Generalprobe eintraf. Darin hieß es: "Das Schlachten von Wirbeltieren zum Zwecke der Verwendung dabei gewonnener Erzeugnisse als 'besondere Requisiten' ist als 'Töten' einzustufen."
Die Tötung mehrerer Tiere zum Zweck der Bereitstellung von Requisiten für eine Kunstaktion sei "nicht gerechtfertigt": "Aus den vorgenannten Gründen untersage ich Ihnen den Bezug und die Verwendung von Tierprodukten im Rahmen der Hermann-Nitsch-Inszenierung '3-Tage-Spiel' des Centraltheaters, deren Bereitstellung die Tötung von Tieren eigens für diese Inszenierung voraussetzt."
"Fleisch auf der Bühne geht grundsätzlich - aber es muss verzehrfähiges Fleisch sein", erläutert nun der Sprecher der Stadt Leipzig, Matthias Hasberg. Demnach dürften Tiere nur aus einem "vernünftigen Grund" vom Menschen getötet werden - worunter der Gesetzgeber in der allgemeinen Auffassung keine Kunstaktion verstehe. Das von Nitsch für seine Aktion vorgesehene Rind und die drei Schweine dürften mithin nicht eigens für das Drei-Tage-Spiel getötet werden. Dass man im Handel Gedärme oder Fleisch kaufe, dagegen spreche hingegen nichts, unterstrich Hasberg: "Wenn Nitsch dies tut, geht es in Ordnung."
Noch vor Kurzem hatte Leipzigs Chefdramaturg Uwe Bautz die Aktion in der Leipziger Volkszeitung gegen Proteste verteidigt. Mit dem "3-Tage-Spiel" sollen am Sonntag sowohl die Leipziger Festspiele als auch die Intendanz von Sebastian Hartmann zu Ende gehen.
(Die Presse / geka)
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Wer andere, auch Tiere und überhaupt alles Lebendige, töten oder opfern muss, nur um sich selbst dabei gut zu fühlen, wer daraus seine Lust bezieht, der sollte sich zunächst mal an den eigenen Kopf fassen. Slavoj Zizek würde so etwas mit dem Begriff des "geistigen Tierreichs" belegen. Das sogenannte "vernunftbegabte Wesen Mensch" ist offenbar schlimmer als das Tier, welches nur zu seinem eigenen Überleben tötet.
diese schere im kopf der leute is schon erstaunlich. :D
sobald man den tötungsakt nicht mehr sieht is alles in ordnung...
schlachtet auf der bühne! tötet! produziert fleisch, zeigt wie man eben fleisch produziert!
das sage ich als veganer.
Das Argument, dass Tausende von Tieren für die Lebensmittelindustrie getötet werden, lass ich so nicht gelten. Hier fehlt es einfach an Aufklärung! Jedem sollte einfach mal auferlegt werden, sein Steak selbst zu "erlegen" und schon würde sich das Thema Überproduktion von selbst erledigen!
http://www.mdr.de/artour/index.html
(Anm. d. Red.: Sie haben Recht! Da die Inhalte der Website mit dem verlinkten Video mindestens zum Teil recht zweifelhaften Inhalts sind, haben wir den Kommentar 19 wieder entfernt.)
Bitte erläutern Sie mir, auf welcher Basis Sie folgendes behaupten: "In der geplanten Form wäre diese Aktion wohl ein eindeutiger Verstoss gegen das deutsche Tierschutzgesetz gewesen." und dass es darum ginge, "geltendes Recht zur Anwendung zu bringen". Das mag so sein, aber die Eindeutigkeit, die sie hier insinuieren, besteht nicht, schließlich hatte die Aktion alle notwendigen Genehmigungen. Hier prallen 2 Verfassungsgrundsätze, Art. 5 und Art. 20b, aufeinander, die gilt es abzuwägen. Ein Primat des Tierschutzes besteht dabei nicht.
2. Ich denke nicht, dass irgendjemand behaußtet, Kunst dürfe alles (auch wenn ich Art. 5 Abs. 3 GG keine einschränkung voresehen ist, wie das in vielen anderen Grundrechtsartikeln der fall ist). Es geht allerdings darum, dass in einer freiheitlich orientierten Gesellschaft die Einschränkung von Grundrecheten nur der allerletzte Ausweg sein kann und nur dann einzusetzen ist, wenn andere Grundrechte, die in diesem Fall höher zu bewerten sind, sonst verletzt würden. Ich beobachte seit einiger Zeit mit Sorge, wie Verbote zunehmend wieder zu einem alltäglichen Mittel der Politik werden und wie sich niemand daran zu stören scheint. Das ist aus meiner Sicht erheblich bedenklicher als das was Nitsch tut.