Das Tarif-Tor aufgestoßen

8. Mai 2017. Für die Beschäftigten an deutschen Theatern wird es ab Oktober 2017 Mindestgagen bei Gastverträgen für Vorstellungen und für Proben geben. Über die für Gastverträge geltenden Tarif-Regelungen haben sich am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren Manteltarifverhandlungen geeinigt. So schreiben es die Beteiligten heute in verschiedenen Presseaussendungen.

Mindestgage für's Gastieren und Probieren

Im Einzelnen beinhalten die getroffenen Vergütungsregelungen eine Mindestgage von 200 Euro pro Vorstellung – für die Übernahme kleiner Rollen oder Partien ist eine Abweichung von bis zu 25 Prozent möglich. Darüber hinaus wurde eine Probengage von mindestens 90 Euro für volle Probentage vereinbart, für halbe Probentage fallen 60 Euro an. Die Mindestgage für Doppelvorstellungen beträgt 150 Prozent der Mindestgage für eine Einzelvorstellung.

Weihnachts- und Urlaubsgeld

Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld verbessert. Anders als nach der gegenwärtigen Regelung können nun Beschäftigungsmonate aus zwei Spielzeiten zusammengerechnet werden, um die nötige Anspruchs-Voraussetzung von neun Monaten Beschäftigungszeit an derselben Bühne zu erfüllen. Bisher mussten diese neun Monate Beschäftigung in einer Spielzeit erbracht werden, um eine Zuwendung zu erhalten.

Schließlich konnten sich die Tarifparteien auf eine Regelung verständigen, die künftig Rechtssicherheit für Befristungen von auf der Basis des Tarifvertrags NV Bühne abgeschlossenen Arbeitsverträgen schafft. Hierbei geht es insbesondere um Krankheits- und Elternzeitvertretungen.

Allen diesen Vereinbarungen müssen die Gremien der Tarifparteien noch zustimmen.

GDBA freut sich

Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) zeigt sich hoch erfreut über die erzielten Vergütungsregelungen. Damit, so GDBA-Vorsteher Jörg Löwer in einer Presseaussendung, würden Mindestbedingungen erstmals nicht nur wie bisher für festangestellte Beschäftigte gelten, sondern auch "für produktionsbezogen engagierte Künstlerinnen und Künstler. Der "erzielte Abschluss", so Löwer weiter, stoße "ein Tor auf". Er regele einen Bereich, der "angesichts der insgesamt steigenden Zahl von Gastverträgen in den letzten Jahren immer wichtiger geworden" sei. ist. "Bei Gagen für Gastverträge gab es bisher keine Grenze nach unten. Dieser unhaltbare Zustand wird nun beendet." Die "teilweise zu beobachtende Willkür von Theaterleitungen" habe damit "hoffentlich ein Ende".

(GDBA / Deutscher Bühnenverein / jnm)

 

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Kommentare  
Mindestgage: Hurra!
Da weiß man dann als Gast ja garnicht mehr wohin mit dem vielen Geld: Ich spiele dreimal pro Monat ein Stück im Repertoire am A-Haus und gehe mit satten 600 Euro/Monat brutto da raus, wow.

Aber nicht genug der Völlerei - ich probe auch noch an einem anderen Stadttheater, und da hab ich letzte Woche 2 volle und 3 halbe Tage geprobt, also krasse 360 Euro brutto.

Mich laust der Affe, mehr als 1.000 Euro brutto im Monat - wo soll ich nur hin mit dem ganzen Geld...

Das ist wirklich ein Durchbruch. Danke, Jörg Löwer. Danke Ulrich Khuon und Marc Grandmontagne. Gelungener Einstand. Die neuen Chefs des Bühnenvereins machen sofort ihre Versprechen für bessere Arbeitsbedinungen wahr! Hurra!
Mindestgage: eigentlich Anfängergage
kann man sich darüber freuen, dass es endlich einen Tarifvertrag für Gäste gibt, ich würde sagen ja, denn endlich wurde diese Notwendigkeit erkannt.

Aber das hier nicht mehr, als eine sowieso schon gezahlte Mindestgage fixiert wurde, lässt uns SchauspielerINNEN hoffentlich nur ein "Hurra" mit geballter Faust in der Tasche abverlangen..

Bis vor einem Jahrzehnt galt, eine Probepauschale ist die Hälfte der Abendgage...
Wird in Zukunft am Tag der Vorstellung auch die Vormittagsprobe gezahlt oder gilt diese mit er Abendgage als abgegolten?
Warum darf ein Gast günstiger sein, als ein Ensemblemitglied?
Man sollte einen Spielplan für das Ensemble gestalten, benötiget man trotzdem einen Gast, hat er genauso viel zu verdienen wie der "Fest"-engagierte...!!! Auch während der Vorstellungen... das würde erst zu einem Umdenken führen..

UND ein entscheidender Fehler liegt meines Erachtens vor, wenn hier von "Mindestgage" gesprochen wird. Es darf eigentlich nur "Anfängergage" heissen... einE 45- JährigeR darf NIEMALS diese Abendgage bekommen. Wenn hier aber das Argument kommt, dass es sich kleinere Theater aber nicht leisten können, mehr zu zahlen, dann verstehen die Intendanten nicht, dass sie hier in den Konflikt mit der Politik und dem Bühnenverein gehen MÜSSEN, um die eventuelle finanzielle Kluft geltend zu machen! Erst das führt dazu, dass die Struktur des Stadttheaters gefährdet wird!!

Also "HURRA!
Mindestgage: ernstgemeinte Frage
@RudiVöllerer:
Wie viel Geld fändest du denn gerechtfertigt für eine knappe Woche Arbeit im Monat? (die Frage ist ernst gemeint)
Mindestgage: Relationen bewahren
#1 Lieber Herr Völlerer,

man kann das Pferd auch von hinten aufsatteln, dann haben Sie 6 1/2 Tage gearbeitet. 1.000 Euro sind dann doch gar nicht so schlecht...

Aber im Ernst: Ich glaube die Wahrheit liegt dazwischen. Es handelt sich auch um eine Mindestgage und keinen Festbetrag. Gäste müssen auch für kleinere Häuser noch finanzierbar bleiben. Dennoch ist eine gerechte Entlohnung in Relation zum Arbeitsaufwand anzustreben. Dies kann man sehr gut bei der Gagenverhandlung gemeinsam ausloten.
Mindestgagen: Vorbereitung zu Hause
@ Uwe Seher. Die Arbeit findet auch zu Hause statt und nicht nur im Theater. Text muss ja auch mal gelernt werden und man bereitet sich ja auch auf die Proben vor. Dann ist man als Gast ja auch meistens in fremden Städten, d.h. man gibt noch Geld für Verpflegung etc. aus.
Also diese Aspekte sollte man nicht vergessen. Und wenn man sieht was andere akademische Berufsgruppen in Deutschland verdienen sind diese Mindesgagen ein Witz!!!
Mindestgagen: Frage
Gilt das denn für alle Theater, oder nur für die Landes-, Stadt- und Staatstheater? Denn so wenig das ist, ist es doch viel mehr, als die meisten Privat- und Off-Theater in der Realität zahlen. An Hamburger Privattheatern z.B wird meistens gar keine Probenpauschale gezahlt und 200€ sind dort keine schlechte Abendgage für Schauspieler ohne Fernsehprominenz. Oder treten diese Theater dann einfach aus dem Bühnenverein aus, wenn dieser Tarifvertrag durchkommt?
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