Erstmals Mindestgage für Gastverträge an deutschen Theatern
Das Tarif-Tor aufgestoßen
8. Mai 2017. Für die Beschäftigten an deutschen Theatern wird es ab Oktober 2017 Mindestgagen bei Gastverträgen für Vorstellungen und für Proben geben. Über die für Gastverträge geltenden Tarif-Regelungen haben sich am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren Manteltarifverhandlungen geeinigt. So schreiben es die Beteiligten heute in verschiedenen Presseaussendungen.
Mindestgage für's Gastieren und Probieren
Im Einzelnen beinhalten die getroffenen Vergütungsregelungen eine Mindestgage von 200 Euro pro Vorstellung – für die Übernahme kleiner Rollen oder Partien ist eine Abweichung von bis zu 25 Prozent möglich. Darüber hinaus wurde eine Probengage von mindestens 90 Euro für volle Probentage vereinbart, für halbe Probentage fallen 60 Euro an. Die Mindestgage für Doppelvorstellungen beträgt 150 Prozent der Mindestgage für eine Einzelvorstellung.
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld verbessert. Anders als nach der gegenwärtigen Regelung können nun Beschäftigungsmonate aus zwei Spielzeiten zusammengerechnet werden, um die nötige Anspruchs-Voraussetzung von neun Monaten Beschäftigungszeit an derselben Bühne zu erfüllen. Bisher mussten diese neun Monate Beschäftigung in einer Spielzeit erbracht werden, um eine Zuwendung zu erhalten.
Schließlich konnten sich die Tarifparteien auf eine Regelung verständigen, die künftig Rechtssicherheit für Befristungen von auf der Basis des Tarifvertrags NV Bühne abgeschlossenen Arbeitsverträgen schafft. Hierbei geht es insbesondere um Krankheits- und Elternzeitvertretungen.
Allen diesen Vereinbarungen müssen die Gremien der Tarifparteien noch zustimmen.
GDBA freut sich
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) zeigt sich hoch erfreut über die erzielten Vergütungsregelungen. Damit, so GDBA-Vorsteher Jörg Löwer in einer Presseaussendung, würden Mindestbedingungen erstmals nicht nur wie bisher für festangestellte Beschäftigte gelten, sondern auch "für produktionsbezogen engagierte Künstlerinnen und Künstler. Der "erzielte Abschluss", so Löwer weiter, stoße "ein Tor auf". Er regele einen Bereich, der "angesichts der insgesamt steigenden Zahl von Gastverträgen in den letzten Jahren immer wichtiger geworden" sei. ist. "Bei Gagen für Gastverträge gab es bisher keine Grenze nach unten. Dieser unhaltbare Zustand wird nun beendet." Die "teilweise zu beobachtende Willkür von Theaterleitungen" habe damit "hoffentlich ein Ende".
(GDBA / Deutscher Bühnenverein / jnm)
Wir halten Sie auf dem Laufenden
Wir sichten täglich, was in Zeitungen, Onlinemedien, Pressemitteilungen und auf Social Media zum Theater erscheint, wählen aus, recherchieren nach und fassen zusammen. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrem finanziellen Beitrag.
mehr meldungen
meldungen >
- 25. April 2024 Staatsoperette Dresden: Matthias Reichwald wird Leitender Regisseur
- 24. April 2024 Deutscher Tanzpreis 2024 für Sasha Waltz
- 24. April 2024 O.E.-Hasse-Preis 2024 an Antonia Siems
- 23. April 2024 Darmstadt: Neuer Leiter für Schauspielsparte
- 22. April 2024 Weimar: Intendanz-Trio leitet ab 2025 das Nationaltheater
- 22. April 2024 Jens Harzer wechselt 2025 nach Berlin
- 21. April 2024 Grabbe-Förderpreis an Henriette Seier
- 17. April 2024 Autor und Regisseur René Pollesch in Berlin beigesetzt
neueste kommentare >
-
My Little Antarctica, Berlin Grüße und Glückwunsch
-
Harzer nach Berlin Zunichte gemacht
-
Akins Traum, Köln Autor und sein Stoff
-
Leserkritik P*rn, Berlin
-
Staatsoperette Dresden Frage
-
My Little Antarctica, Berlin Gelungen
-
Essay Berliner Theaterlandschaft Vielen Dank!
-
Essay Berliner Theaterlandschaft Die raren absoluten Ausnahmen
-
Neue Leitung Darmstadt Lange Zusammenarbeit
-
Essay Berliner Theaterlandschaft Zwei andere Akzente
nachtkritikcharts
dertheaterpodcast
nachtkritikvorschau
Aber nicht genug der Völlerei - ich probe auch noch an einem anderen Stadttheater, und da hab ich letzte Woche 2 volle und 3 halbe Tage geprobt, also krasse 360 Euro brutto.
Mich laust der Affe, mehr als 1.000 Euro brutto im Monat - wo soll ich nur hin mit dem ganzen Geld...
Das ist wirklich ein Durchbruch. Danke, Jörg Löwer. Danke Ulrich Khuon und Marc Grandmontagne. Gelungener Einstand. Die neuen Chefs des Bühnenvereins machen sofort ihre Versprechen für bessere Arbeitsbedinungen wahr! Hurra!
Aber das hier nicht mehr, als eine sowieso schon gezahlte Mindestgage fixiert wurde, lässt uns SchauspielerINNEN hoffentlich nur ein "Hurra" mit geballter Faust in der Tasche abverlangen..
Bis vor einem Jahrzehnt galt, eine Probepauschale ist die Hälfte der Abendgage...
Wird in Zukunft am Tag der Vorstellung auch die Vormittagsprobe gezahlt oder gilt diese mit er Abendgage als abgegolten?
Warum darf ein Gast günstiger sein, als ein Ensemblemitglied?
Man sollte einen Spielplan für das Ensemble gestalten, benötiget man trotzdem einen Gast, hat er genauso viel zu verdienen wie der "Fest"-engagierte...!!! Auch während der Vorstellungen... das würde erst zu einem Umdenken führen..
UND ein entscheidender Fehler liegt meines Erachtens vor, wenn hier von "Mindestgage" gesprochen wird. Es darf eigentlich nur "Anfängergage" heissen... einE 45- JährigeR darf NIEMALS diese Abendgage bekommen. Wenn hier aber das Argument kommt, dass es sich kleinere Theater aber nicht leisten können, mehr zu zahlen, dann verstehen die Intendanten nicht, dass sie hier in den Konflikt mit der Politik und dem Bühnenverein gehen MÜSSEN, um die eventuelle finanzielle Kluft geltend zu machen! Erst das führt dazu, dass die Struktur des Stadttheaters gefährdet wird!!
Also "HURRA!
Wie viel Geld fändest du denn gerechtfertigt für eine knappe Woche Arbeit im Monat? (die Frage ist ernst gemeint)
man kann das Pferd auch von hinten aufsatteln, dann haben Sie 6 1/2 Tage gearbeitet. 1.000 Euro sind dann doch gar nicht so schlecht...
Aber im Ernst: Ich glaube die Wahrheit liegt dazwischen. Es handelt sich auch um eine Mindestgage und keinen Festbetrag. Gäste müssen auch für kleinere Häuser noch finanzierbar bleiben. Dennoch ist eine gerechte Entlohnung in Relation zum Arbeitsaufwand anzustreben. Dies kann man sehr gut bei der Gagenverhandlung gemeinsam ausloten.
Also diese Aspekte sollte man nicht vergessen. Und wenn man sieht was andere akademische Berufsgruppen in Deutschland verdienen sind diese Mindesgagen ein Witz!!!