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Gericht: Mahnmal-Aktion des Zentrums für politische Schönheit ist Kunst

"Freie schöpferische Gestaltung"

Köln, 22. März 2018. Das Kölner Landgericht hat das Stelenmahnmal, das das Zentrum für politische Schönheit im Nachbargarten des AfD-Politikers Björn Höcke erreichtet hatte, zu Kunst erklärt. "Es spricht viel dafür, dass diese Darstellung eines Denkmals schon das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist und aufgrund der klassischen künstlerischen Darstellungsform schon Kunst darstellt“, heißt es in der Urteilsschrift, die die Zeitung Die Welt zitiert.

Auch die Idee als solche, "einem Kritiker des Holocaust-Mahnmals gerade das Abbild eines solchen 'vor die Nase zu setzen'", sei "aus künstlerspezifischer Sicht und aufgrund des dadurch ausgehenden Wirkbereichs als Kunst … anzusehen", zitiert die Zeitung weiter. Die Stelen seien deshalb vom Grundrecht auf Kunstfreiheit geschützt (Az.: 28 O 362 / 17).

Seit die "Denkmal der Schande" genannte Protestaktion im Herbst 2017 öffentlich wurde, geht Höcke juristisch gegen das ZPS vor. In dem Prozess am Kölner Landgericht wollte er unter anderem verbieten lassen, dass das Künstlerkollektiv Videos von seiner Aktion im Internet zeigen darf, auf denen Höckes Anwesen und Garten zu sehen sind. Er sah sich durch die Aufnahmen in seiner Privatsphäre verletzt. Die Klage wies das Gericht jetzt mit Verweis auf die Kunstfreiheit als auch der Meinungsfreiheit zurück.

(welt.de / geka)

Kommentare  
Gerichtsurteil ZpS-Mahnmal: das Drumherum
Ist das Mahnmal jetzt die Kunst oder ist die Kunst nicht doch das, was drumherum passiert? Bei der Aktionskunst zählt doch gerade das, was drumherum passiert. Und hier doch wohl auch, oder?
Gerichtsurteil ZpS-Mahnmal: gute Frage
liebe inga, eine gute frage - ohne antwort - dafür mit gerichtsurteil
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